Vergütungsphilosophie

Die Vergütung an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Ina Invest Holding AG zielt darauf ab, einen nachhaltigen Geschäftserfolg zu erreichen. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, eines der nachhaltigsten Immobilienportfolios der Schweiz aufzubauen und zu bewirtschaften.

Entsprechend besteht die Vergütung an den Verwaltungsrat aus einer fixen Entschädigung, welche im Hinblick auf eine langfristige Ausrichtung auf die Aktionärsinteressen zu einem Teil (ein Drittel) in gesperrten Aktien der Gesellschaft ausgerichtet wird. Ein massgebender Teil der variablen Vergütung (finanzielle und persönliche Ziele) an die Geschäftsleitung ist zudem an die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Gesellschaft gekoppelt. Die Hälfte der variablen Vergütung wird zudem in Restricted Share Units (RSUs) mit einer Vesting Periode von drei Jahren entrichtet. Der Verwaltungsrat hat bewusst für die Aufbauphase ein einfaches Vergütungssystem implementiert, das auf eine kleine Geschäftsleitung zugeschnitten ist (vom IPO bis Ende 2021 ein Mitglied und seit Anfang 2022 zwei Mitglieder). Trotz Verzicht auf einen LTIP für die Aufbauphase ist die Vergütung mit dem Anteil an RSUs mit Langzeit-Zielen verbunden. Der Verwaltungsrat hat nun entschieden, ab dem Geschäftsjahr 2024 einen LTIP zu implementieren, wobei das Target-Incentive 30% des Jahres-Basissalärs betragen wird. Der LTIP wird in Form von Anwartschaften auf Aktien der Ina Invest Holding AG (Performance Share Units, PSU) gewährt, die vom Erreichen zweier Leistungsziele (relativer Total Shareholder Return, Gewinn pro Aktie) sowie eines noch näher zu bestimmendes ESG-Ziels über eine dreijährige Leistungsperiode abhängen. Gleichzeitig mit der Einführung des LTIP wird das Target-Incentive des STIP von 40% auf 20% des Jahres-Basissalärs reduziert.    

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