Geschäftsjahr 2022
TCHF | Gesamtvergütung1 | Barvergütung | Anzahl Aktien2, 3 | Zuteilungswert Aktien4 | Sozialversicherungs- beiträge | Total 2021 |
Stefan Mächler (Präsident) | 189 | 133 | 3'461 | 56 | 18 | 207 |
Christoph Caviezel (Vizepräsident und Vorsitzender des IC) | 95 | 675 | 1'730 | 28 | 4 | 99 |
Hans Ulrich Meister (Vorsitzender des AC) | 85 | 60 | 1'557 | 25 | 9 | 94 |
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen (Vorsitzende des NCC) | 85 | 60 | 1'557 | 25 | 9 | +4 |
André Wyss (Mitglied) | 67 | 47 | 1'212 | 20 | 7 | 74 |
Total | 521 | 367 | 9'768 | 158 | 47 | 568 |
1 Zuerst wird die Gesamtvergütung ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und gesperrte Aktien.
2 Namenaktien der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von je CHF 0.03.
3 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis im Dezember 2022. Die Zuteilung der Aktien erfolgte am 3. Januar 2023.
4 Der Wert der Aktien wird wie folgt berechnet: Durchschnittlicher Aktienpreis im Dezember 2022 abzüglich Steuernachlass aufgrund dreijähriger Sperrfrist von 16.038%.
5 Die Barvergütung wurde jeweils von der von Christoph Caviezel zu 100% gehaltenen Aktiengesellschaft Bluereal AG in Rechnung gestellt und an diese bezahlt.
Geschäftsjahr 2021
TCHF | Gesamtvergütung1 | Barvergütung | Anzahl Aktien2, 3 | Zuteilungswert Aktien4 | Sozialversicherungs- beiträge | Total 2020 |
Stefan Mächler (Präsident) | 189 | 133 | 3'558 | 56 | 19 | 208 |
Christoph Caviezel (Vizepräsident und Vorsitzender des IC) | 94 | 675 | 1'691 | 27 | 4 | 98 |
Hans Ulrich Meister (Vorsitzender des AC) | 84 | 60 | 1'521 | 24 | 8 | 92 |
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen (Vorsitzende des NCC) | 84 | 60 | 1'521 | 24 | 8 | 92 |
André Wyss (Mitglied) | 67 | 47 | 1245 | 20 | 7 | 74 |
Total | 518 | 367 | 9'536 | 151 | 46 | 564 |
1 Zuerst wird die Gesamtvergütung ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und gesperrte Aktien.
2 Namenaktien der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von je CHF 0.03.
3 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis im Dezember 2021. Die Zuteilung der Aktien erfolgte am 3. Januar 2022.
4 Der Wert der Aktien wird wie folgt berechnet: Durchschnittlicher Aktienpreis im Dezember 2021 abzüglich Steuernachlass aufgrund dreijähriger Sperrfrist von 16.038%.
5 Die Barvergütung wurde jeweils von der von Christoph Caviezel zu 100% gehaltenen Aktiengesellschaft Bluereal AG in Rechnung gestellt und an diese bezahlt.
An der Generalversammlung vom 30. März 2022 wurde der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats von diesem Datum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2023 von CHF 650'000 genehmigt.
GV 2022–GV 2023 | Vergütung im Geschäftsjahr 2022 (A) | Abzüglich der von Januar bis GV 2022 erhaltenen Vergütung (B) | Zuzüglich der Vergütung von Januar bis zur GV 2023 (C) | Vergütung im Zeitraum ab GV 2022 bis GV 2023 (A)-(B)+(C) | An der GV 2022 genehmigter Maximalbetrag für die Vergütung von GV 2022 bis GV 2023 | Verhältnis zwischen der ausgerichteten und der genehmigten Vergütung |
31.01.2022 - 31.12.2022 | 01.01.2022 - 31.03.2022 | 01.01.2023 - 31.03.2023 | 01.04.2022 - 30.03.2023 | |||
Total (TCHF) | 568 | 141 | 142 | 569 | 650 | 87.5% |
GV 2021 – GV 2022 | Vergütung im Geschäftsjahr 2021 (A) | Abzüglich der von Januar bis GV 2021 erhaltenen Vergütung (B) | Zuzüglich der Vergütung von Januar bis zur GV 2022 (C) | Vergütung im Zeitraum ab GV 2021 bis GV 2022 (A)-(B)+(C) | An der GV 2021 genehmigter Maximalbetrag für die Vergütung von GV 2021 bis GV 2022 | Verhältnis zwischen der ausgerichteten und der genehmigten Vergütung |
31.1.2021 – 31.12.2021 | 1.1.2021 – 31.3.2021 | 1.1.2022 – 31.3.2022 | 1.4.2021 – 30.3.2022 | |||
Total (TCHF) | 564 | 146 | 141 | 559 | 650 | 86.0% |
Zusätzliche Informationen zur Vergütung an den Verwaltungsrat
Die Ina Invest Holding AG gewährt keine Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder diesen nahestehende Personen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder Personen ausgerichtet, die gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehen.
Geschäftsjahr 2022
TCHF | Basissalär (bar) | Total STIP3 | Baranteil aus STIP4 | Anzahl RSUs aus STIP5, 6 | Anrechnungswert RSUs7 | Weitere Vergütung8 | Sozialversicherungs-beiträge9 | Total 2022 |
Marc Pointet (CEO)1 | 430 | 239 | 119.5 | 6'048 | 119.5 | 29 | 144 | 842 |
Übrige Mitglieder der Geschäftsleitung2 | 275 | 146 | 73 | 3'701 | 73 | - | 83 | 504 |
Total | 705 | 385 | 192.5 | 9'749 | 192.5 | 29 | 227 | 1'346 |
1 Es handelt sich um die höchste Vergütung eines Mitglieds der Geschäftsleitung.
2 Daniel Baumann, CFO, war während dem ganzen Geschäftsjahr Teil der Geschäftsleitung.
3 Zuerst wird die gesamte variable Vergütung aus dem STIP ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und RSU. Im Jahr 2022 wurde eine Zielerreichung unter dem STI von 139% vom CEO erreicht (Vorjahr: 171%) und 133% vom CFO.
4 Der Baranteil für das Leistungsjahr 2022 wird im Folgejahr ausbezahlt.
5 Ein RSU ist ein bedingtes Anrecht auf den Erwerb einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von CHF 0.03.
6 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis im Januar 2023. Die Zuteilung der RSU wird im März 2023 erfolgen.
7 Der Wert der RSUs entspricht dem durchschnittlichen Aktienpreis im Januar 2023, da der Aktienpreis at grant erst nach Veröffentlichung des Vergütungsberichts bekannt ist.
8 Unter weitere Vergütung sind Vergütungen wie Mobilitätszulage und Kinderzulagen zu verstehen.
9 Die Sozialversicherungsausgaben umfassen die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge sowie die Pensionskassenbeiträge gemäss staatlichen Anforderungen und Marktpraxis.
Geschäftsjahr 2021
Marc Pointet (CEO) | Basissalär (bar) | Total STIP1 | Baranteil aus STIP2 | Anzahl RSUs aus STIP3, 4 | Anrechnungswert RSUs5 | Weitere Vergütung6 | Sozialversicherungs- | Total 2020 |
Total in TCHF | 430 | 294 | 147 | 7'835 | 147 | 29 | 149 | 901 |
1 Zuerst wird die gesamte variable Vergütung aus dem STIP ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und RSU. Im Jahr 2021 wurde eine Zielerreichung unter dem STI von 171% erreicht (Vorjahr: 120%).
2 Der Baranteil für das Leistungsjahr 2021 wird im Folgejahr ausbezahlt.
3 Ein RSU ist ein bedingtes Anrecht auf den Erwerb einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von CHF 0.03.
4 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis im Januar 2022. Die Zuteilung der RSU wird im März 2022 erfolgen.
5 Der Wert der RSUs entspricht dem durchschnittlichen Aktienpreis im Januar 2022, da der Aktienpreis at grant erst nach Veröffentlichung des Vergütungsberichts bekannt ist.
6 Unter weitere Vergütung sind Vergütungen wie Mobilitätszulage und Kinderzulagen zu verstehen.
7 Die Sozialversicherungsausgaben umfassen die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge sowie die Pensionskassenbeiträge gemäss staatlichen Anforderungen und Marktpraxis.
An der Generalversammlung vom 31. März 2021 wurde der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des CEO für das Geschäftsjahr 2022 von CHF 1'100'000 genehmigt. Wie bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt, musste aufgrund der Erweiterung der Geschäftsleitung um einen CFO ein Teil des nach Art. 15 Abs. 5 der Statuten vorgesehenen Zusatzbetrag bestimmungsgemäss in Anspruch genommen werden. Das Total der im Geschäftsjahr 2022 an die Geschäftsleitung ausgerichteten Vergütung liegt rund 22.4% über dem genehmigten Maximalbetrag
Die variable Vergütung des CEO betrug im Geschäftsjahr 2022 139% der fixen Vergütung; jene der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung (CFO) 133%.
Die Vergütung ist gegenüber dem Vorjahr um rund CHF 445'000 gestiegen. Die Veränderung ergibt sich aus der Tatsache, dass die Geschäftsleitung seit dem 1. Januar 2022 neu aus zwei Mitgliedern besteht. Das monatliche Basissalär des CEO ist unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Die Ina Invest Holding AG gewährt keine Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder der Geschäftsleitung oder diesen nahestehenden Personen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen ausgerichtet, die gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern der Geschäftsleistung nahestehen.
Die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.