Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung wurde per 1. Januar 2022 um ein Mitglied, den CFO, erweitert und besteht per 31. Dezember 2022 aus zwei Mitgliedern. Die folgende Tabelle zeigt die personelle Zusammensetzung der Geschäftsleitung am 31. Dezember 2022: 

 

 

 

 

 

Name Nationalität Funktion Mitglied seit
Marc Pointet Schweiz CEO 2020
Daniel Baumann Schweiz CFO 2022

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindungen

In der nachfolgenden Darstellung gehen die wesentlichen Angaben zur beruflichen Laufbahn und zur Ausbildung der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung hervor. Ferner werden darin die Mandate ausserhalb der Gruppe sowie weitere bedeutende Tätigkeiten sowie ständige Funktionen in wichtigen Interessengruppen offengelegt.

Marc Pointet
CEO

1974
Schweizer Staatsbürger

  • Architekt ETH Zürich
  • Executive MBA, Universität St. Gallen (HSG)
  • Seit Juni 2020: CEO der Ina Invest Gruppe
  • 2013–2020: Leiter Westschweiz und Mitglied der Geschäftsleitung der Mobimo Gruppe
  • 2006–2013: Leiter Projektmanagement / Projektmanager Entwicklung bei Mobimo
  • 2003–2006: Leiter Zweigniederlassung St. Moritz der Karl Steiner Ltd. 
Daniel Baumann
CFO

1979
Schweizer Staatsbürger

  • Betriebsökonom FH, Fachhochschule Nordwestschweiz
  • Eidg. Dipl. Wirtschaftsprüfer und Revisionsexperte
  • seit Januar 2022: CFO der Ina Invest Gruppe
  • 2020 – 2021: Business Partner Finance Ina Invest
  • 2018 – 2021: Global Business Partner Finance der Division Real Estate bei Implenia Schweiz AG
  • 2013 – 2018: Verschiedene leitende Funktionen bei Implenia Schweiz AG
  • 2005 – 2013: Diverse Rollen innerhalb von PricewaterhouseCoopers, zuletzt Senior Manager Wirtschaftsprüfung

Gemäss Art. 28 der Statuten ist für Mitglieder der Geschäftsleitung die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb der Ina Invest Gruppe, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, sofern im Einzelfall vom NCC genehmigt, auf maximal fünf Mandate beschränkt, davon maximal eines in einem börsenkotierten Unternehmen. Werden Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten ein und desselben Konzerns oder im Auftrag eines Konzerns respektive einer Rechtseinheit ausgeübt, so werden diese jeweils gesamthaft als ein Mandat gezählt. Kurzfristige Überschreitungen der vorgenannten Vorgaben sind zulässig. Die Statuten mit dem genauen Wortlaut der vorgenannten Bestimmung sind hier abrufbar.

Es existieren keine Managementverträge mit Dritten.

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