Handelssperrzeiten

Ina Invest verfügt über klare Regelungen im Zusammenhang mit Handelssperrzeiten. Im Zusammenhang mit dem Erstellen und der Publikation der regelmässigen Finanzberichterstattungen (Geschäfts- und Halbjahresbericht) gelten fixe wiederkehrende Handelssperrzeiten.

Davon umfasst sind alle Personen, die mit der Finanzberichterstattung betraut sind. Die Information erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Die fixen Handelssperrzeiten beginnen mit der internen Verfügbarkeit der relevanten Zahlen jedoch spätestens am Bilanzstichtag, wobei beim Geschäftsbericht als spätester Zeitpunkt der 15. Dezember gilt. Die fixen Handelssperrzeiten enden jeweils frühestens 24 Stunden nach der betreffenden Publikation.

Im Weiteren gelten bei konkreten bedeutenden unternehmerischen Projekten (wie beispielsweise M&A-Transaktionen oder Restrukturierungen) variable Handelssperrzeiten. Diese werden projektspezifisch allen involvierten Personen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die variablen Handelssperrzeiten gelten ab Kenntnis des Projekts bis zur Veröffentlichung oder einem ausdrücklichen Widerruf.

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