Vergütungsgrundlagen und -elemente

Verwaltungsrat

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Maximalbetrags eine fixe pauschale Vergütung. Der Verwaltungsrat legt die Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung der Beanspruchung und der Funktion der Mitglieder nach freiem Ermessen fest. Hierzu hat der Verwaltungsrat ein Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats in Kraft gesetzt, welches regelmässig auf Anpassungsbedarf hin überprüft wird. Der Verwaltungsrat erhält keine variable Vergütung. Das Präsidium, das Vizepräsidium, der Vorsitz des Audit Committee und der Vorsitz des NCC werden zusätzlich entschädigt, für ausserordentliche Bemühungen ausserhalb der normalen Verwaltungsratstätigkeit wie zum Beispiel die Übernahme des Vorsitzes im Investment Committee bei der Ina Invest AG. Im Übrigen wird jedoch die Einsitznahme in Verwaltungsräten von Tochtergesellschaften nicht zusätzlich entschädigt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Vergütung für die einzelnen Funktionen innerhalb des Verwaltungsrates:

Funktion Vergütung pro Amtsjahr in CHF Davon in Aktion der Ina Invest Holding AG
Präsident des Verwaltungsrats 200'000 1/3
Vizepräsident des Verwaltungsrats 80'000 1/3
Übrige Mitglieder des Verwaltungsrats 70'000 1/3
Vorsitz in Verwaltungsratsausschuss (Audit Committee und NCC) 20'000 1/3
Vorsitz des Investment Committee bei der Tochtergesellschaft Ina Invest AG 20'000 1/3

 

Zwei Drittel der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder werden in bar ausgezahlt. Um den Interessen der Aktionäre Rechnung zu tragen und die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder an die Kursentwicklung der Ina Invest Holding Aktien zu koppeln, wird ein Drittel ihrer Vergütung in Aktien ausgezahlt. Die den Mitgliedern des Verwaltungsrats zugeteilten Aktien bleiben während drei Jahren nach der Zuteilung gesperrt. Die Sperrfrist gilt – mit Ausnahme von Invalidität, Ausscheiden altershalber und Tod – auch bei einem Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat weiter.

Die Barvergütung wird den Verwaltungsratsmitgliedern quartalsweise nachschüssig ausbezahlt.

Die Zuteilung der Aktien erfolgt jeweils gesamthaft am ersten Börsentag im Januar des betreffenden Amtsjahres, das heisst unmittelbar im Anschluss an den für die Berechnung der Anzahl Aktien relevanten Monat Dezember. 

Für die Vergütung an den Verwaltungsrat entrichtet die Gesellschaft die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an die AHV und ALV. Beiträge an Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen werden nicht geleistet.

Den Verwaltungsratsmitgliedern werden die ihnen angefallenen Reisekosten von über CHF 50 gegen Vorlage von Belegen erstattet. Sonstige Geschäftsspesen tragen die Verwaltungsratsmitglieder selbst.

Für die Vergütung an den Verwaltungsrat entrichtet die Gesellschaft die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an die AHV und ALV. Beiträge an Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen werden nicht geleistet. 

Den Verwaltungsratsmitgliedern werden die ihnen angefallenen Reisekosten von über CHF 50 gegen Vorlage von Belegen erstattet. Sonstige Geschäftsspesen tragen die Verwaltungsratsmitglieder selbst. 
 

CEO

Die Vergütung des CEO besteht im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Maximalbetrags aus einem Basissalär in bar und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung aus dem STIP. Der Verwaltungsrat hat für die Aufbauphase und auch aufgrund der Grösse der Geschäftsleitung bewusst auf die Implementierung eines Long-Term-Incentive-Plans verzichtet, um damit auch ein Overengineering in Form einer komplexen Vergütungsstruktur für nur einen Mitarbeiter (CEO) zu vermeiden. Der STIP enthält hingegen ein langfristiges Element; die Hälfte der variablen Vergütung wird in Form von RSUs gezahlt, die für drei Jahre gesperrt sind. Die RSUs können in bestimmten Fällen ganz oder teilweise verfallen (siehe unten). Weiter prüft das Nomination and Compensation Committee regelmässig, ob und wann ein zusätzlicher LTIP zusätzlich zum STIP eingeführt werden soll.

Basisssalär

Die Höhe des Basissalärs bestimmt der Verwaltungsrat auf Empfehlung des NCC nach freiem Ermessen unter Berücksichtigen der finanziellen Ergebnisse der Gesellschaft, der Leistung des CEO, des wirtschaftlichen Umfelds und der Vergütung in anderen vergleichbaren Unternehmen.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat im Jahr 2020 betreffend die Vergütung des CEO ein Benchmarking mit Immobiliengesellschaften, wie beispielsweise Peach Property Group AG, Novavest Real Estate AG, Varia US Properties AG, Fundamenta Real Estate AG, Warteck Invest AG, PLAZZA AG, HIAG Immobilien Holding AG und Investis Holding SA durchgeführt.

Das Basissalär betrug im 2021 CHF 430'000 und ist unverändert gegenüber dem Vorjahr. Es wird in 12 Raten am Ende jeden Monats ausbezahlt.

STI

Die Vergütung aus dem STIP wird fällig, wenn und soweit in einem ganzen Kalenderjahr die individuell festgelegten Leistungsziele des CEO und die finanziellen Gruppenziele erreicht wurden. Die finanziellen Gruppenziele werden jährlich vom Verwaltungsrat auf Empfehlung des NCC bestimmt und untermauern die strategischen Prioritäten der Ina Invest Holding AG. Dabei wird für jede Finanzkennzahl zu Beginn des Leistungsjahres ein Leistungsziel festgesetzt. Dieses entspricht der erwarteten Performance, deren Erreichen zu einem Auszahlungsfaktor von 100% der jeweiligen Kennzahl führen würde. Zudem wird für jedes einzelne Ziel ein Wert für 0% (Mindestleistung) und 200% definiert. Die Definition der individuellen Ziele des CEO werden ebenfalls vom Verwaltungsrat auf Vorschlag des Verwaltungsratspräsidenten und Empfehlung des NCC festgesetzt.

Für das Jahr 2021 galten bei der Vergütung aus dem STIP die folgenden quantitativen, finanziellen Ziele und qualitativen, persönliche Ziele.

Finanzielle Ziele

(Gewichtung 70%)

Persönliche Ziele (MbO)

(Gewichtung 30%)

Die quantitativen finanziellen Ziele wurden mit 70% und die qualitativen persönlichen Ziele mit 30% gewichtet. Innerhalb der finanziellen Ziele wurde das EBITDA-Ziel mit 4/10, das Akquisitions- sowie das Nachhaltigkeit-Ziel mit je 2/10 und das Aktienkurs- und das Investor Relations-Ziel mit je 1/10 gewichtet. Das Thema Nachhaltigkeit wurde sowohl als quantitatives, finanzielles Ziel als auch als qualitatives persönliches Ziel in den STI 2021 aufgenommen. Die Nachhaltigkeitsziele betragen somit rund 21.5% bzw. rund ein Fünftel des STI.  

Das Target-Incentive des STIP beträgt 40% des Jahres-Basissalärs des CEO.

Die tatsächliche Höhe der Vergütung aus dem STIP wird vom Verwaltungsrat auf Empfehlung des NCC unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung der finanziellen und der persönlichen Ziele festgelegt. Dabei kann die tatsächliche Höhe der Vergütung zwischen 0% und 200% des Target Incentive variieren. Hinsichtlich der individuellen Ziele des CEO gibt der Verwaltungsratspräsident am Jahresende eine Empfehlung an das NCC ab. Diese Empfehlung wird im NCC diskutiert und das NCC entscheidet final über die Zielerreichung. Für das Jahr 2021 wurde eine Zielerreichung unter dem STI von 171% festgelegt (Vorjahr: 120%). Diese Zielerreichung ist insbesondere auf das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr mit dem Übertreffen sowohl EBITDA- und Akquisitionsziele als auch der Nachhaltigkeitsziele zurückzuführen.

Die Vergütung aus dem STIP wird zu 50% in bar und zu 50% in Restricted Share Units (RSUs) mit einer Vesting Periode von drei Jahren entrichtet. Ein RSU berechtigt in der Regel nach dem Vesting zum Bezug einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG mit einem Nennwert von CHF 0.03. Der Arbeitsvertrag des CEO sieht vor, dass bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen den Code of Conduct oder gegen gesetzliche Verpflichtungen ausgerichtete Vergütungen aus dem STIP ganz oder teilweise zurückgefordert ("Clawback") und künftige Vergütungen aus dem STIP ganz oder teilweise gekürzt werden können ("Malus").

Die Anzahl zuzuteilender RSUs bestimmt der Verwaltungsrat, indem er den fraglichen Vergütungsbetrag für das betreffende Geschäftsjahr durch den Referenzpreis der RSUs dividiert und dabei auf die nächste ganze Anzahl RSUs aufrundet. Der Referenzpreis der RSUs entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Ina Invest Holding AG-Aktie im Kalendermonat unmittelbar vor der Zuteilung der RSUs. Die RSUs vesten am dritten Jahrestag der Zuteilung, sofern der CEO an diesem Datum in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft steht. Das NCC kann andere Vesting Perioden vorsehen.

Sowohl der Bar-Anteil der Vergütung aus dem STIP als auch die RSUs werden jeweils im März des Geschäftsjahres, das dem Berechnungsjahr folgt, ausbezahlt respektive zugeteilt.

Nebenleistungen, Altersvorsorge und Leistungsansprüche

Dem CEO werden schliesslich Pauschalspesen für Repräsentation, Auslagen und Spesen sowie eine Mobilitätszulage ausgerichtet. Der CEO nimmt an der regulären Pensionskasse der Gesellschaft teil. Personalvorsorge- und Sozialversicherungskosten setzen sich aus den obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen sowie den Pensionskassenbeiträgen zusammen.

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