Liebe Aktionärinnen und Aktionäre

Wir freuen uns, Ihnen den Vergütungsbericht der Ina Invest Holding AG für das Geschäftsjahr 2021 vorzulegen.

Dieses erste volle Geschäftsjahr der Ina Invest Holding AG (seit 12. Juni 2020 an der Schweizer Börse kotiert) war sehr erfolgreich: Obschon sich die Ina Invest Holding AG noch in der Aufbauphase befand, übertraf sie die ursprünglich geplanten Wachstumsziele, insbesondere durch die Akquisition der CERES Group Holding AG. Das Unternehmen erreichte auch eine hervorragende Platzierung in der GRESB Benchmark Analyse 2020, die am 1. Oktober 2021 veröffentlicht wurde: Die Ina Invest Holding AG belegte den ersten Platz in ihrer Peer Group in Westeuropa und erhielt mit 5 von 5 Sternen den "Green Star"-Status.

Das beschleunigte Wachstum hat den Verwaltungsrat veranlasst, die Geschäftsleitung zu erweitern und ab Januar 2022 einen CFO für die Ina Invest Gruppe zu ernennen. Die Organisation der Ina Invest Holding AG – die sich weiterhin in der Aufbauphase befindet – bleibt in ihrer ursprünglichen Form mit einem fünfköpfigen Verwaltungsrat und einer Geschäftsleitung, bestehend aus einem CEO und neu einem CFO (2021 war der CEO der einzige Mitarbeiter). Im Jahr 2022 wird die Ina Invest Group infolge der Übernahme der CERES Group Holding AG weitere 17 Mitarbeiter im Bereich lokale Bewirtschaftung des CERES-Areals integrieren.

Auf der Grundlage dieser einfachen Organisation hat der Verwaltungsrat bewusst für die Aufbauphase von zwei bis drei Jahren ein schlankes Vergütungssystem aufgesetzt. Insbesondere hat er während dieser Zeit auf die Implementierung eines Long-Term-Incentive-Plans (LTIP) verzichtet, um damit ein Overengineering durch eine komplexe Vergütungsstruktur für nur einen Mitarbeiter (CEO) zu vermeiden. Die Vergütung für die Geschäftsleitung setzt sich somit weiterhin aus einem Basissalär sowie einem Short-Term-Incentive-Plan (STIP) zusammen, wobei die Vergütung aus dem STIP zu 50% in bar und zu 50% in Restricted Share Units (RSU), mit einer Vesting-Periode von drei Jahren sowie einem Clawback-Mechanismus, entrichtet wird. Dem Verwaltungsrat ist es wichtig, der Geschäftsleitung ambitionierte Ziele – insbesondere hinsichtlich Strategie und Nachhaltigkeit – zu setzen, die sich in den STIP-Zielvorgaben widerspiegeln (wie im Vergütungsbericht dargestellt). Die Nachhaltigkeitsziele machen dabei mehr als einen Fünftel (21,5%) der STI-Ziele aus. Der hohe Anteil der Nachhaltigkeit in der variablen Vergütung spiegelt das Engagement von Ina Invest für nachhaltige Immobilien wider und schafft Anreize, eines der nachhaltigsten Immobilienportfolios der Schweiz zu halten und weiterzuentwickeln.

Auch das Vergütungssystem des Verwaltungsrats bleibt unverändert und besteht weiterhin aus einer Pauschalvergütung, wobei ein Drittel des Jahreshonorars in Aktien ausbezahlt wird, die drei Jahre gesperrt sind. Dadurch wird auch eine langfristige Ausrichtung an den Interessen der Aktionäre gewährleistet. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten weder eine variable Vergütung noch Beiträge an Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen. 

Als Aktionärinnen und Aktionäre stimmen Sie jährlich anlässlich der Generalversammlung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ab.

Die Vergütung des CEO für das Geschäftsjahr 2021 und die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der Generalversammlung 2021 bis zur Generalversammlung 2022 liegen innerhalb der von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtvergütungen. Für das Geschäftsjahr 2022 genehmigte die Generalversammlung eine Maximalvergütung für die Geschäftsleitung von CHF 1.1 Mio. Mit der Erweiterung der Geschäftsleitung auf neu zwei Mitglieder ist derzeit zu erwarten, dass der Zusatzbetrag gemäss Art. 15 Abs. 5 der Statuten für das Geschäftsjahr 2022 bestimmungsgemäss in Anspruch genommen werden muss. 

Die obenstehende Erweiterung der Geschäftsleitung hat auch einen Einfluss auf die beantragte Maximalvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023: Anstelle der bisherigen CHF 1.1 Mio. Maximalbetrag für ein Geschäftsleitungsmitglied beantragen wir Ihnen einen Maximalbetrag von CHF 1.6 Mio. für zwei Geschäftsleitungsmitglieder. Die vorgeschlagene Maximalvergütung der Verwaltungsratsmitglieder für den Zeitraum von der Generalversammlung 2022 bis zur Generalversammlung 2023 bleibt hingegen unverändert. 

Neben seinen Aufgaben im Zusammenhang mit der Entschädigung und anderen regelmässigen Standardtraktanden (wie Succession Planning, Board Evaluation und Überprüfen der externen Mandate) lag der Fokus des Nomination and Compensation Committee im Geschäftsjahr 2021 unter anderem darin, den Verwaltungsrat zu unterstützen und einen CFO für die Ina Invest Gruppe zu rekrutieren. Mit Daniel Baumann wurde schliesslich ein CFO gefunden, der die Ina Invest im Detail kennt. Daniel Baumann hat sowohl den Spin-off als auch den anschliessenden Börsengang als Finance Business Partner der Real Estate Division von Implenia eng begleitet und hat den CEO nach dem Börsengang im Bereich Finanzen unterstützt.

Wir werden unsere Vergütungspraktiken auch in Zukunft regelmässig einer Bewertung und Überprüfung unterziehen und kontinuierlich weiterentwickeln. Zu diesem Zweck sind wir, auch zusammen mit dem Präsidenten des Verwaltungsrats, regelmässig im Austausch mit unseren Investorinnen und Investoren.

Im Namen des Nomination and Compensation Committee danke ich Ihnen, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung. 

Marie-Noëlle Zen-Ruffinen

Vorsitzende des Nomination and Compensation Committee

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