Vergütung 2020

Ab dem Zeitpunkt der Kotierung vom 12. Juni 2020:

 TCHF Gesamtvergütung1 Barvergütung Anzahl Aktien2, 3 Zuteilungswert Aktien4 Sozialversicherungsbeiträge Total 2020
Stefan Mächler (Präsident) 111 78 2 057 33 16 127
Christoph Caviezel (Vizepräsident) 55 395 1 029 16 2 57
Hans Ulrich Meister (Mitglied) 50 35 926 15 7 57
André Wyss (Mitglied) 39 27 772 12 6 45
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen (Mitglied) 50 35 926 15 7 57
             
Total 305 214 5 710 91 38 343

1 Zuerst wird die Gesamtvergütung ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und gesperrte Aktien.
2 Namenaktien der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von je CHF 0.03.
3 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis im Dezember 2020. Die Zuteilung der Aktien erfolgte am 4. Januar 2021.
4 Der Wert der Aktien wird wie folgt berechnet: Durchschnittlicher Aktienpreis im Dezember 2020 abzüglich Steuernachlass aufgrund dreijähriger Sperrfrist von 16.038%.

5 Die Barvergütung wurde jeweils von der von Christoph Caviezel zu 100% gehaltenen Aktiengesellschaft Bluereal AG in Rechnung gestellt und an diese bezahlt.

An der Generalversammlung (GV) vom 3. Juni 2020 wurde der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrates von diesem Datum bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2021 von CHF 540'000 genehmigt. 

Vergütung Verwaltungsrat  Vergütung im Geschäftsjahr 2020 (ab Kotierung)(A) Zuzüglich der Vergütung von Januar bis zur GV 2021(B) Vergütung im Zeitraum ab Kotierung bis GV 2021(A)+(B) An der GV 2020 genehmigter Maximalbetrag für die Vergütung ab Kotierung bis GV 2021 Verhältnis zwischen der ausgerichteten und der genehmigten Vergütung
  12.6.2020 – 31.12.2020 1.1.2021 –  GV 2021 12.6.2020 – GV 2021    
Total (TCHF) 343 146 489 540 90.6%

 

Zusätzliche Informationen zur Vergütung an den Verwaltungsrat 

Die Ina Invest Holding AG gewährt keine Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder diesen nahestehende Personen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder des Verwaltungsrats oder Personen ausgerichtet, welche gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern des Verwaltungsrats nahestehen.

Ab dem Zeitpunkt der Kotierung am 12. Juni 2020:

Marc Pointet (CEO) Basissalär (bar) Total STIP1 Baranteil aus STIP2 Anzahl RSUs aus STIP3, 4 Anrechnungswert RSUs5 Weitere Vergütung6 Sozialversicherungs-beiträge7 Total 2020
Total (TCHF) 251 120 60 3'182 60 17 84 472

1 Zuerst wird die gesamte variable Vergütung aus dem Short-Term-Incentive Plan (STIP) ausgewiesen mit anschliessender Aufteilung in Barvergütung und RSU.
2 Der Baranteil Die Barvergütung für das Leistungsjahr 2020 wird im Folgejahr ausbezahlt.
3 Ein RSU ist ein bedingtes Anrecht auf den Erwerb einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG, ISIN CH0524026959, zum Nennwert von CHF 0.03.
4 Die Berechnung basiert auf dem durchschnittlichen Aktienpreis (Schlusskurs) im Januar 2021. Die Zuteilung der RSU wird im März 2021 erfolgen.
Der Wert der RSUs entspricht dem durchschnittlichen Aktienpreis im Januar 2021, da der Aktienpreis at grant erst nach Veröffentlichung des Vergütungsberichts bekannt ist. 
6 Unter weitere Vergütung sind Vergütungen wie Mobilitätszulage und Kinderzulagen zu verstehen.
7 Die Sozialversicherungsausgaben umfassen die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge sowie die Pensionskassenbeiträge gemäss staatlichen Anforderungen und Marktpraxis.

An der Generalversammlung vom 3. Juni 2020 wurde der maximale Gesamtbetrag der Vergütung des CEO für das verbleibende Geschäftsjahr 2020 von CHF 600'000 genehmigt. Das Total der im Geschäftsjahr 2020 (ab der Kotierung am 12. Juni 2020) an den CEO ausgerichteten Vergütung liegt somit im Rahmen des genehmigten Maximalbetrags und entspricht 78.7%.

Die variable Vergütung des CEO betrug im Geschäftsjahr 2020 47.8% der fixen Vergütung.
 

Zusätzliche Informationen zur Vergütung an den CEO

Die Ina Invest Holding AG gewährt keine Darlehen oder Kredite an gegenwärtige oder frühere Mitglieder der Geschäftsleitung oder diesen nahestehenden Personen.

Im Geschäftsjahr 2020 wurden keine Vergütungen an frühere Mitglieder der Geschäftsleitung oder Personen ausgerichtet, welche gegenwärtigen oder früheren Mitgliedern der Geschäftsleistung nahestehen.

Der Arbeitsvertrag des CEO ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

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