Vergütungsgrundlagen und -elemente

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Maximalbetrags eine fixe pauschale Vergütung. Der Verwaltungsrat legt die Höhe der Vergütung unter Berücksichtigung der Beanspruchung und der Funktion der Mitglieder nach freiem Ermessen fest. Hierzu hat der Verwaltungsrat ein Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrates in Kraft gesetzt, welches regelmässig auf Anpassungsbedarf hin überprüft wird. Das Präsidium, das Vizepräsidium, der Vorsitz des Audit Committee (AC) und der Vorsitz des Nomination and Compensation Committee (NCC) werden zusätzlich entschädigt, sowie ausserordentliche Bemühungen ausserhalb der normalen Verwaltungsratstätigkeit, wie die Übernahme des Vorsitzes im Investment Committee bei der Ina Invest AG. Im Übrigen wird jedoch die Einsitznahme in Verwaltungsräten von Tochtergesellschaften nicht zusätzlich entschädigt. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der Vergütung für die einzelnen Funktionen innerhalb des Verwaltungsrates: 

Funktion Vergütung pro Amtsjahr in CHF
Präsident des Verwaltungsrates 200'000
Vizepräsident des Verwaltungsrates 80'000
Übrige Mitglieder des Verwaltungsrates 70'000
Vorsitz in Verwaltungsratsausschuss (AC und NCC) 20'000
Vorsitz des Investment Committee bei der Tochtergesellschaft Ina Invest AG 20'000

 

Die Vergütung des Verwaltungsrats wird zu 2/3 in bar und zu 1/3 in gesperrten Aktien der Ina Invest Holding AG ausbezahlt.

Für die Berechnung der Anzahl Aktien, die den Mitgliedern des Verwaltungsrates zugeteilt werden, ist der Durchschnittskurs der Aktie der Ina Invest Holding AG im Monat Dezember des betreffenden Amtsjahres massgebend. 

Die Barvergütung wird den Verwaltungsratsmitgliedern quartalsweise nachschüssig ausbezahlt. 

Die Zuteilung der Aktien erfolgt jeweils gesamthaft am ersten Börsentag im Januar des betreffenden Amtsjahres, das heisst unmittelbar im Anschluss an den für die Berechnung der Anzahl Aktien relevanten Monat Dezember. Die den Mitgliedern des Verwaltungsrates zugeteilten Aktien bleiben während dreier Jahre nach der Zuteilung gesperrt. Die Sperrfrist gilt – mit Ausnahme von Invalidität, Ausscheiden altershalber und Tod – auch bei einem Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat weiter. 

Für die Vergütung an den Verwaltungsrat entrichtet die Gesellschaft die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge an die AHV und ALV. Beiträge an Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen werden nicht geleistet. 

Den Verwaltungsratsmitgliedern werden die ihnen angefallenen Reisekosten von über CHF 50 gegen Vorlage von Belegen erstattet. Sonstige Geschäftsspesen tragen die Verwaltungsratsmitglieder selbst. 
 

Die Vergütung des CEO besteht im Rahmen des von der Generalversammlung genehmigten Maximalbetrags aus einem Basissalär in bar und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung aus dem Short Term Incentive-Plan (STIP). 

Die Höhe des Basissalärs bestimmt der Verwaltungsrat auf Empfehlung des Nomination and Compensation Committee nach freiem Ermessen unter Berücksichtigen der finanziellen Ergebnisse der Gesellschaft, der Leistung des CEO, des wirtschaftlichen Umfelds und der Vergütung in anderen vergleichbaren Unternehmen.

In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat betreffend die Vergütung des CEO ein Benchmarking mit Immobiliengesellschaften, wie beispielsweise Peach Property Group AG, Novavest Real Estate AG, Varia US Properties AG, Fundamenta Real Estate AG, Warteck, Plazza, Hiag Immobilien, Investis durchgeführt.

Das Basissalär wird in 12 Raten am Ende jeden Monats ausbezahlt. 

Die Vergütung aus dem STIP wird fällig, wenn und soweit in einem ganzen Kalenderjahr die individuell festgelegten Leistungsziele des CEO und die Gruppenziele erreicht wurden. 

Für das Jahr 2020 galten bei der Vergütung aus dem STIP quantitative, finanzielle Ziele (EBITDA, Verkaufs- und Aufbauziele) sowie qualitative, persönliche Ziele. 
 

Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente (STIP)

   

Finanzielle Ziele (Gewichtung 50%)

  • EBITDA (20%)
  • Verkauf (10%)
  • Aufbauziele (20%)
 

Persönliche Ziele (MbO) (Gewichtung 50%)

  • Strategy (16.6%)
  • People, Culture, Values (16.6%)
  • Daily Business Development (16.6%)
 

Die quantitativen finanziellen und die qualitativen persönlichen Ziele wurden je zu 50% gewichtet. Innerhalb der finanziellen Ziele wurden das EBITDA-Ziel und die Aufbauziele je zu 2/5 und die Verkaufsziele zu 1/5 gewichtet. Für den STIP 2020 wurde das EBITDA-Ziel als neutral beurteilt, da keine Budgetierung für das Jahr 2020 festgelegt wurde.

Das Target-Incentive des STIP beträgt 40% des Jahres-Basissalärs des CEO. 

Die tatsächliche Höhe der Vergütung aus dem STIP wird vom Verwaltungsrat auf Empfehlung des Nomination and Compensation Committee unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung festgelegt. Dabei kann die tatsächliche Höhe der Vergütung zwischen 0% und 200% des Target Incentive variieren. 

Die Vergütung aus dem STIP wird zu 50% in bar und zu 50% in Restricted Share Units (RSUs) mit einer Vesting-Periode von drei Jahren entrichtet. Ein RSU berechtigt nach dem Vesting zum Bezug einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG mit einem Nennwert von CHF 0.03. Der Arbeitsvertrag des CEO sieht vor, dass bei einem schwerwiegenden Verstoss gegen den Code of Conduct oder gegen gesetzliche Verpflichtungen ausgerichtete Vergütungen aus dem STIP ganz oder teilweise zurückgefordert ("Clawback") und künftige Vergütungen aus dem STIP ganz oder teilweise gekürzt werden können ("Malus"). 

Die Anzahl zuzuteilender RSUs bestimmt der Verwaltungsrat, indem er den fraglichen Vergütungsbetrag für das betreffende Geschäftsjahr durch den Referenzpreis der RSUs dividiert und dabei auf die nächste ganze Anzahl RSUs aufrundet. Der Referenzpreis der RSUs entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Ina Invest Holding AG-Aktie im Kalendermonat unmittelbar vor der Zuteilung der RSUs. Die RSUs vesten am dritten Jahrestag der Zuteilung, sofern der CEO an diesem Datum in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zur Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft steht. Das Nomination and Compensation Committee kann andere Vesting-Perioden vorsehen. 

Sowohl der Bar-Anteil der Vergütung aus dem STIP als auch die RSUs werden jeweils im März des Geschäftsjahres, das dem Berechnungsjahr folgt, ausbezahlt respektive zugeteilt. 

Dem CEO werden schliesslich Pauschalspesen von CHF 18'000 p.a. ausgerichtet, welche von den zuständigen Steuerbehörden anerkannt worden sind.

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