Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Bestimmungen des Schweizer Rechnungslegungsrechts (32. Titel des Obligationenrechts) erstellt. Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, welche nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, sind nachfolgend beschrieben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zur Sicherung des dauernden Gedeihens des Unternehmens die Möglichkeit zur Bildung und Auflösung von stillen Reserven wahrgenommen werden kann.
Die Gesellschaft wurde am 28. Januar 2020 im Handelsregister eingetragen. Das erste Geschäftsjahr 2020 umfasst den Zeitraum vom 28. Januar bis 31. Dezember 2020.
Auf zusätzliche Angaben im Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht wird gemäss Art. 961 Abs. 1 OR verzichtet, da die Ina Invest Holding AG eine Konzernrechnung nach Swiss GAAP FER erstellt und an der Schweizer Börse SIX kotiert ist.
In dieser Position sind Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen enthalten. Diese werden zu Nominalwerten bewertet.
Die Beteiligung Ina Invest AG wird zu Anschaffungskosten oder zum tieferen Netto-Marktwert bewertet. Bei Anzeichen einer Überbewertung wird der Buchwert überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Gemäss externem Gutachten hat das Management konkludiert, dass per 31. Dezember 2020 kein Wertberichtigungsbedarf besteht.
Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust erfolgswirksam als Finanzertrag oder Finanzaufwand erfasst.
Aktienbezogene Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden bei der Zuteilung zum Tageswert bewertet und über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Die Tageswerte werden mittels Bewertungsmodellen ermittelt, welche auf den Börsenkursen der Namenaktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuteilung basieren.
Allfälliger angefallener anteiliger Aufwand wird am Bilanzstichtag transitorisch abgegrenzt. Werden für aktienbezogene Vergütungen an Verwaltungsräte und Mitarbeitende eigene Aktien verwendet, stellt die Differenz zwischen Anschaffungswert und dem Marktwert bei der Aktienzuteilung Finanzaufwand oder Finanzertrag dar.
TCHF | 2020 |
Weiterverrechnungen an Beteiligung | 614 |
Total Übrige Erträge | 614 |
Die Position beinhaltet Weiterverrechnungen von Personal- und übrigem Betriebsaufwand an Ina Invest AG.
TCHF | 2020 |
Löhne und Gehälter | (532) |
Aktienbezogene Vergütungen | (127) |
Personalvorsorgeaufwand | (49) |
Sozialversicherungsaufwand | (61) |
Übriger Personalaufwand | (21) |
Total Personalaufwand | (789) |
TCHF | 2020 |
Kapitalerhöhungskosten | (6’389) |
Revisions- und Beratungsaufwand | (584) |
Marketing | (64) |
Verwaltungsaufwand | (26) |
Total Übriger Betriebsaufwand | (7’063) |
TCHF | 31.12.2020 |
MWST-Guthaben | 6 |
Forderungen gegenüber Beteiligung | 192 |
Total Übrige kurzfristige Forderungen | 198 |
TCHF | 31.12.2020 |
Forderungen gegenüber Dritten | 4 |
Forderungen gegenüber Beteiligung | 436 |
Total Aktive Rechnungsabgrenzungen | 440 |
Gesellschaft, Sitz | Kapital in TCHF | Stimm- und Kapitalanteil |
31.12.20 | 31.12.20 | |
Ina Invest AG, Zürich | 202 | 57.5% |
Die Implenia AG ist als Minderheitsaktionärin mit 42.5% an der Ina Invest AG beteiligt.
TCHF | 31.12.20 |
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 15 |
Total Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 15 |
TCHF | 31.12.20 |
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 59 |
Total Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | 59 |
TCHF | 31.12.20 |
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten | 524 |
Verbindlichkeiten gegenüber Organen | 110 |
Total Passive Rechnungsabgrenzungen | 634 |
TCHF | 31.12.20 |
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligung | 539 |
Total Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | 539 |
TCHF | 31.12.20 |
8,866,560 Namenaktien zu nominal CHF 0.03 | 266 |
Total Aktienkapital | 266 |
Genehmigtes Aktienkapital
Gemäss den Statuten des Unternehmens ist der Verwaltungsrat ermächtigt, jederzeit bis zum 2. Juni 2022 das Aktienkapital im Maximalumfang von CHF 53’199.36 durch die Ausgabe von höchstens 1'773’312 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 zu erhöhen.
Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Der Verwaltungsrat legt den Ausgabetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ist der Verwaltungsrat ermächtigt, für maximal bis zu 886’656 Namenaktien die Bezugsrechte der Aktionäre zu entziehen oder zu beschränken, sofern gewisse in den Statuten festgelegte Bedingungen erfüllt sind.
Bedingtes Aktienkapital
Das bedingte Aktienkapital kann gemäss den Statuten des Unternehmens im Maximalbetrag von CHF 13’299.84 durch Ausgabe von höchstens 443’328 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 erhöht werden. Die Erhöhung hat durch die Ausübung von Optionsrechten zu erfolgen, die den Mitarbeitenden oder Mitgliedern des Verwaltungsrats der Unternehmung oder Konzerngesellschaften gewährt wurden.
TCHF | 31.12.20 |
Reserven aus Kapitaleinlagen | 126’696 |
Total Gesetzliche Kapitalreserven | 126’696 |
Die Reserven aus Kapitaleinlagen werden der Eidgenössischen Steuerverwaltung fristgerecht gemeldet, sind aber zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht anerkannt im Sinne von Art. 5 Abs. 1 VStG.
Anzahl Namenaktien | Ø Transaktionspreis in CHF | 2020 |
Bestand am 28.01. | - | |
Käufe von eigenen Aktien | 17.42 | 9’500 |
Bestand am 31.12. | 9’500 |
Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktpreis. Der Bilanzwert per 31. Dezember 2020 beträgt CHF 165 Tausend.
Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr unter 10.
TCHF | 31.12.20 |
Aktionär | Stimmanteil |
Max Rössler | 16.56% |
Swiss Life Holding AG | 15.09% |
Norbert Ketterer | 12.52% |
Rudolf Maag | 5.41% |
CACEIS (Switzerland) SA | 5.06% |
Verwaltungsrat | 31.12.20 Anzahl Aktien |
Stefan Mächler, Verwaltungsratspräsident | 9’000 |
Christoph Caviezel, Verwaltungsratsvizepräsident | 2’480 |
Hans Ulrich Meister, Verwaltungsratsmitglied | 36’941 |
André Wyss, Verwaltungsratsmitglied | 46’768 |
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen, Verwaltungsratsmitglied | - |
Geschäftsleitung | Anzahl Aktien |
Marc Pointet, CEO | - |
Es bestehen keine Wandel- oder Optionsrechte zugunsten von Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung per 31. Dezember 2020.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Unternehmens sowie die Geschäftsleitung (CEO) erhalten Beteiligungsrechte im Rahmen der aktienbezogenen Vergütung zugeteilt. Weitere Erläuterungen in diesem Zusammenhang finden sich im Anhang zum konsolidierten Jahresbericht nach Swiss GAAP FER (Punkt 4.2) sowie dem Vergütungsbericht. Am 31. Dezember 2020 bestehen keine offenzulegenden Bestände an zugeteilten Aktien oder Optionen.
Die Implenia Gruppe kann jedes Geschäftsjahr bis zu 5% ihrer Beteiligung an der Ina Invest AG an die Ina Invest Holding AG veräussern (Put-Option). Dabei kann das Unternehmen entscheiden, ob die Gegenleistung in Bargeld oder Ina Invest Holding-Aktien zu erfolgen hat. Bei Ausübung der Put-Option entspricht der Kaufpreis dem impliziten Marktwert der Ina Invest AG unter Berücksichtigung des Aktienkurses der Ina Invest Holding AG. Der Wert der damit verbundenen Eventualverbindlichkeit wird zum 31. Dezember 2020 gesamthaft auf CHF 119'599 Tausend geschätzt.
Es bestehen keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf die Buchwerte der ausgewiesenen Aktiven oder Verbindlichkeiten haben oder an dieser Stelle offengelegt werden müssen.