Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht gemäss Art. 18 Abs. 1 der Statuten aus fünf Mitgliedern. Kein Mitglied nimmt für Ina Invest Holding AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften operative Führungsaufgaben wahr. Aus diesem Grund sind die Mitglieder “non-executive". Der Verwaltungsrat setzt sich am 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:

Name Nationalität Funktion Im Amt seit1
Stefan Mächler Schweiz Präsident 2020
Christoph Caviezel Schweiz Vizepräsident 2020
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen Schweiz Mitglied 2020
Hans Ulrich Meister Schweiz Mitglied 2020
André Wyss Schweiz Mitglied 2020

1 Generalversammlung im bezeichneten Jahr

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats deckt vielfältige Kompetenzen ab. Die Mitglieder verfügen über langjährige Berufserfahrung in verschiedenen Industrien. Die folgende Grafik zeigt die Diversität des Verwaltungsrats. 

 

Ausbildung, Tätigkeiten und Interessenbindung 

 

 

Stefan Mächler
Präsident des Verwaltungsrats und Mitglied des Audit Committee

1960
Schweizer Staatsbürger

Nicht exekutiv / unabhängig

  • Lic.iur., Universität St. Gallen (HSG) 
  • seit 2014: Group Chief Investment Officer und Mitglied des Group Executive Board - Swiss Life Group
  • 2009–2014: Chief Investment Officer und Mitglied des Group Executive Management - Mobiliar
  • Davor: Diverse Rollen innerhalb von Credit Suisse und Deutsche Bank

Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Technopark Zürich

Christoph Caviezel
Vizepräsident des Verwaltungsrats, Vorsitzender des Investment Committee und Mitglied des Audit Committee sowie des Nomination and Compensation Committee

1957
Schweizer Staatsbürger

Nicht exekutiv / unabhängig

  • Dr. iur, Universität Freiburg
  • Rechtsanwalt 
  • seit 2018: Inhaber der Bluereal AG
  • 2008–2019: CEO der Mobimo Guppe
  • 2001–2008: CEO der Intershop Holding AG
  • 1995–2001: Diverse Rollen innerhalb der Intershop Holding AG  
  • Davor: Rechtsanwalt 
  • Graubündner Kantonalbank (Mitglied) – börsenkotiert  
  • Cham Group AG (Mitglied)
  • BZ Bank AG (Mitglied)
  • Kuoni Mueller und Partner AG (Mitglied)
  • Ledermann Gruppe (Präsident)
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen
Mitglied des Verwaltungsrats, Vorsitzende des Nomination and Compensation Committee und Mitglied des Investment Committee

1975
Schweizer Staatsbürger

Nicht exekutiv / unabhängig

  • Dr. iur. Universität Freiburg
  • Lic. phil. Universität Freiburg
  • Rechtsanwältin
  • seit 2012: Of Counsel bei Tavernier Tschanz
  • seit 2009: Titularprofessorin an der Fakultät für Wirtschaft und Management der Universität Genf
  • 2007–2012: Partnerin bei Tavernier Tschanz
  • Baloise Holding AG (Mitglied) – börsenkotiert

  • Banco Santander International SA (Mitglied)

  • Stiftung Swiss Board Institute (Präsidentin)
  • Mitglied des Vereins Swiss Institute of Directors
Hans Ulrich Meister
Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Audit Committee

1959
Schweizer Staatsbürger

Nicht exekutiv

  • Advanced Management Program, Harvard Business School  
  • Advanced Management Program, Wharton School  
  • Wirtschaftsabschluss, Fachhochschule Zürich
  • 2008–2015: Mitglied der Geschäftsleitung der Credit Suisse Group AG und der Credit Suisse AG
  • 2012–2015: Head der Division Private Banking & Wealth Management, verantwortlich für das Private Banking Geschäft in EMEA und Asia Pacific
  • 2011–2012: CEO der Division Private Banking
  • 2008–2015: CEO der Credit Suisse, Region Schweiz
  • 2005–2007: Leiter der Privat- und Firmenkunden Schweiz, UBS
  • 2004–2007: Mitglied des Group Managing Boards, UBS Group
  • 2003–2004: Leiter der Large Corporates & Multinationals, UBS
  • 2002: Wealth Management, UBS, New York
  • Implenia AG (Präsident) – börsenkotiert
  • Alpiq Holding AG (Mitglied des Verwaltungsrats und Präsident des Audit and Risk Committee) 
André Wyss
Mitglied des Verwaltungsrats, Mitglied des Nomination and Compensation Committee und Mitglied des Investment Committee

1967
Schweizer Staatsbürger

Nicht exekutiv

  • Diverse Executive Education Module in Leadership Development an der Harvard Business School  
  • Studium in Wirtschaftswissenschaften der Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV)  
  • Chemikanten-Lehre bei Sandoz (heute Novartis)
  • seit 2018: CEO Implenia Group
  • 2016–2018: Präsident Novartis Operations (global) und Länderpräsident Novartis Schweiz (u.a. verantwortlich für die gesamte Produktion, die zentralen Konzerndienste wie Immobilien und Infrastruktur, IT, Einkauf, Personal- und Rechnungswesen sowie Corporate Affairs)
  • 2014–2018: Mitglied der Novartis Konzernleitung
  • Davor: Diverse Rollen innerhalb Novartis, u.a. Präsident Novartis USA, Geschäftsleiter für Länder- und Regionalgesellschaften, inklusive USA, Asia Pacific, Middle East & Africa, Group Emerging Markets, Griechenland, Geschäftsleiter Novartis Business Services, Leiter der pharmazeutischen Produktion in Europa, Finanzchef Forschung & Entwicklung

Statutarische Regeln in Bezug auf die Anzahl der zulässigen Tätigkeiten gemäss Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VegüV.

Gemäss Art. 28 der Statuten ist für Mitglieder des Verwaltungsrats die Anzahl der zulässigen Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb der Ina Invest Gruppe, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, auf maximal 10 Mandate beschränkt, davon maximal vier Mandate in börsenkotierten Unternehmen. Werden Mandate in verschiedenen Rechtseinheiten ein und desselben Konzerns oder im Auftrag eines Konzerns respektive einer Rechtseinheit ausgeübt, so werden diese jeweils gesamthaft als ein Mandat gezählt. Kurzfristige Überschreitungen der vorgenannten Vorgaben sind gemäss der genannten Statutenbestimmung zulässig.

Die Statuten mit dem genauen Wortlaut der vorgenannten Bestimmung sind hier abrufbar.

 

Die Amtsdauer der Mitglieder des Verwaltungsrats beträgt ein Jahr. Sie beginnt mit der Wahl und endet nach Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung; vorbehalten bleiben vorheriger Rücktritt oder vorherige Abberufung (Art. 18 Abs. 3 der Statuten). Die Verwaltungsratsmitglieder sind jederzeit wieder wählbar (Art. 18 Abs. 4 der Statuten), unterstehen aber einer oberen Altersgrenze von 70 Jahren. Das Ausscheiden erfolgt auf die dem Geburtstag folgende ordentliche Generalversammlung (Art. 18 Abs. 5 der Statuten). In Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) werden die Mitglieder und der Präsident des Verwaltungsrats sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses (Nomination and Compensation Committee) von der Generalversammlung je einzeln gewählt (Art. 18 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 der Statuten). Ebenfalls in Übereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen der VegüV wird der unabhängige Stimmrechtsvertreter von der Generalversammlung gewählt (Art. 13 der Statuten). Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat grundsätzlich selbst und ernennt insbesondere den Vizepräsidenten und den Sekretär des Verwaltungsrats.

Die Statuten kennen für den Fall, dass das Amt des Verwaltungsratspräsidenten vakant ist, dass das Nomination and Compensation Committee nicht vollständig besetzt ist oder die Gesellschaft keinen unabhängigen Stimmrechtsvertreter hat, keine von Art. 4 Abs. 4, Art. 7 Abs. 4 sowie von Art. 8 Abs. 6 VegüV abweichenden Regelungen zur Behebung solcher Organisationsmängel.
 

Aufgabenteilung im Verwaltungsrat 

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die strategische und finanzielle Führung von Ina Invest und die Überwachung der Geschäftsführung. Er entscheidet als oberstes Organ, soweit nicht die Generalversammlung von Gesetzes wegen zuständig ist. Der Präsident des Verwaltungsrats beruft die Sitzungen des Verwaltungsrats ein. Falls der Präsident verhindert ist, beruft der Vizepräsident, oder bei Bedarf ein vom Verwaltungsrat bestimmtes Verwaltungsratsmitglied, die Sitzung ein. Regelmässig an den Verwaltungsratssitzungen anwesend ist der CEO. Der Präsident bestimmt die Traktandenliste, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie. Er entscheidet fallweise über den Beizug weiterer Personen zu den Beratungen des Verwaltungsrats. Jedes Mitglied kann unter Angabe des Traktandums mit kurzer Begründung die Einberufung einer Verwaltungsratssitzung verlangen.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Arbeitsweise des Verwaltungsrats sowie das Verhalten bei Interessenkonflikten sind im OGR Ina Invest sowie im Kompetenzdiagramm vom 11. Juni 2020 (nachfolgend «Kompetenzdiagramm») geregelt. Das OGR Ina Invest (ohne Kompetenzdiagramm) ist hier abrufbar.

Komitees des Verwaltungsrats 

Im Berichtsjahr bestanden die nachfolgenden drei Komitees innerhalb des Verwaltungsrats: Das Audit Committee, das Nomination and Compensation Committee sowie auf der Stufe der Ina Invest AG, das Investment Committee. Der Verwaltungsrat wählt pro Komitee einen Vorsitzenden. Das Audit Committee und das Nomination and Compensation Committee analysieren die ihnen vom Verwaltungsrat zugewiesenen Bereiche und erstatten dem Verwaltungsrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur Wahrnehmung seiner Aufsichtsfunktion Bericht. Die Vorsitzenden der einzelnen Komitees informieren den Verwaltungsrat über sämtliche wesentlichen Punkte und geben Empfehlungen hinsichtlich der vom Gesamtverwaltungsrat zu treffenden Entscheide ab. Die Aufgaben und Kompetenzen der Komitees ergeben sich aus dem OGR Ina Invest und dem Kompetenzdiagramm sowie aus den vom Verwaltungsrat erlassenen Reglementen.

Die Komitees organisieren sich grundsätzlich selbst. Der Verwaltungsrat erlässt auf Antrag der Komitees entsprechende Reglemente. Die Komitees haben grundsätzlich beratende Funktion, die Entscheidungskompetenz bleibt dem Gesamtverwaltungsrat vorbehalten. Die Entscheidungskompetenz steht den Komitees nur zu, wenn dies im Kompetenzdiagramm, in einem Reglement der Komitees oder durch besonderen Beschluss des Verwaltungsrats festgelegt ist. Die Komitees sind befugt, Untersuchungen in allen Angelegenheiten ihres Zuständigkeitsbereichs durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Sie können unabhängige Experten beiziehen. Der Verwaltungsrat kann für bestimmte Aufgaben Ad-hoc-Komitees ernennen und diesen Vorbereitungs-, Überwachungs- und / oder Entscheidungskompetenz zuweisen (Ziff. 5.1.1 und 5.1.6 OGR Ina Invest). Im Berichtsjahr wurde kein Ad-hoc-Komitee gebildet.

In der folgenden Tabelle sind die während des Berichtsjahrs bestehenden Komitees und deren Mitglieder aufgeführt: 

 Audit CommitteeNomination and Compensation CommitteeInvestment Committee (auf Stufe Ina Invest AG)
Stefan Mächler, Präsidentx(ständiger Gast)(ständiger Gast)
Christoph Caviezel, Vizepräsidentxx x (Vorsitzender)
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen, Mitglied x (Vorsitzende)x
Hans Ulrich Meister, Mitgliedx (Vorsitzender)  
André Wyss, Mitglied xx


Audit Committee

Das Audit Committee besteht aus mindestens drei Mitgliedern des Verwaltungsrats, die vom Verwaltungsrat bestimmt werden. Das Audit Committee behandelt alle Verwaltungsratsgeschäfte im Bereich Überwachung und Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Finanzkontrolle (inkl. internes Kontrollsystem), der Finanzplanung und des Risk Management. Zu Letzterem gehört auch die Berichterstattung über (laufende und drohende) Rechtsfälle. Zudem überwacht das Audit Committee das Compliance Management System und erstattet dem Verwaltungsrat Bericht hierüber. Es koordiniert und stimmt die Arbeiten der internen und externen Revision ab, ist für eine regelmässige Kommunikation mit der externen Revisionsstelle zuständig und formuliert die Aufträge für die interne und externe Revision. Es hat die Kompetenz, Sonderprüfungen anzuordnen (Ziff. 5.1.1 OGR Ina Invest). Zu den Aufgaben des Audit Committee vgl. auch das OGR Ina Invest.

 

Nomination and Compensation Committee

Das Nomination and Compensation Committee setzt sich aus drei Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammen, die einzeln von der Generalversammlung gewählt werden. Die Grundsätze über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Nomination and Compensation Committee in Bezug auf die Entschädigungen sind von der Generalversammlung in Art. 22 der Statuten festgelegt und werden im Vergütungsbericht näher beschrieben.

Zu den Aufgaben des Nomination and Compensation Committee vgl. auch das OGR Ina Invest.
 

Investment Committee 

Das Investment Committee auf Stufe der Ina Invest AG besteht aus drei Mitgliedern, nämlich aus zwei durch die Ina Invest Holding AG nominierte und nicht der Implenia AG nahestehende VR-Mitglieder und ein durch die Implenia AG nominiertes VR-Mitglied. Das Investment Committee entscheidet oder beantragt Promotions- und Entwicklungsprojekte.
 

Arbeitsweise des Verwaltungsrats und seiner Komitees 

Der Verwaltungsrat und seine Komitees tagen, sooft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch fünfmal (Verwaltungsrat) bzw. zweimal (Audit Committee und Nomination and Compensation Committee) im Jahr. Die Sitzungen erfolgen auf Einladung des Präsidenten bzw. des Vorsitzenden des betreffenden Komitees und werden jeweils mit einer Traktandenliste und den Sitzungsunterlagen ergänzt. Ausserdem kann jedes Mitglied die Einberufung einer Sitzung und die Aufnahme zusätzlicher Traktanden verlangen. In den Sitzungen des Verwaltungsrats hat der Präsident den Vorsitz, in den Komitees leitet der jeweilige Vorsitzende die Sitzung. Zur Beschlussfähigkeit bedarf es der Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder. Als anwesend gelten auch Mitglieder, die via Telefon oder Videokonferenzschaltung an der Sitzung teilnehmen. 

Der Verwaltungsrat und seine Komitees fassen ihre Beschlüsse und treffen ihre Wahlen mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Enthaltungen sind nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident bzw. der Vorsitzende den Stichentscheid. Die Ergebnisse der Verhandlungen und die Beschlüsse werden protokolliert. Der Verwaltungsratspräsident entscheidet über die Teilnahme des CEO (Ziff. 3.3.6 OGR Ina Invest). Bei Bedarf werden weitere Personen zu den Sitzungen eingeladen. 

Der Verwaltungsratspräsident nimmt an den Sitzungen des Nomination and Compensation Committee als ständiger Gast teil. Im Audit Committee nimmt in der Regel auch der CEO teil, bei Bedarf auch ein oder mehrere Vertreter der externen Revisionsstelle und weitere vom Vorsitzenden bezeichnete Personen. An den Sitzungen des Nomination and Compensation Committee nimmt in der Regel der CEO teil, bei Bedarf auch weitere vom Vorsitzenden bezeichnete Personen. Gäste der Sitzungen des Verwaltungsrats und der Komitees haben kein Stimmrecht. Zudem ist der CEO an den Sitzungen des Nomination and Compensation Committee und des Verwaltungsrats nicht anwesend, wenn seine eigenen Leistungen beurteilt werden oder seine Entschädigung diskutiert wird. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Anzahl Sitzungen und Telefonkonferenzen des Verwaltungsrats sowie des Audit Committee, des Nomination and Compensation Committee und des Investment Committee auf Ebene Ina Invest AG im Jahr 2020 (seit Börsengang im Juni):
 

Übersicht Sitzungen des Verwaltungsrats

            Sitzungen¹           
Total5
Durchschnittliche Dauer (in Stunden)

1:40

Teilnahme 
Stefan Mächler, Präsident5
Christoph Caviezel, Vizepräsident5
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen, Mitglied5
Hans Ulrich Meister, Mitglied5
André Wyss, Mitglied5

1 Der CEO war an allen Sitzungen anwesend. 

 

Übersicht Sitzungen des Audit Committee

 Sitzungen¹
Total2
Durchschnittliche Dauer (in Stunden)1:20
Teilnahme 
Hans Ulrich Meister, Vorsitz2
Christoph Caviezel, Mitglied2
Stefan Mächler, Mitglied2

1 Der CEO war an allen Sitzungen anwesend.
 

Übersicht Sitzungen des Nomination and Compensation Committee

 Sitzungen¹
Total2
Durchschnittliche Dauer (in Stunden)1:10
Teilnahme 
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen, Vorsitz2
Christoph Caviezel, Mitglied2
André Wyss, Mitglied2

1 Der Präsident des Verwaltungsrats und der CEO waren an allen Sitzungen anwesend.
 

 Sitzungen¹
Total3
Durchschnittliche Dauer (in Stunden)2:30
Teilnahme 
Christoph Caviezel, Vorsitz3
Marie-Noëlle Zen-Ruffinen, Mitglied3
André Wyss, Mitglied3

1 Der Präsident des Verwaltungsrats war an zwei Sitzungen und der CEO waren an allen Sitzungen anwesend.

Dem Verwaltungsrat obliegt gemäss Gesetz die Oberleitung und Oberaufsicht des Konzerns. Nebst den nach Art. 716 a des Schweizerischen Obligationenrechts vorbehaltenen Kompetenzen entscheidet der Verwaltungsrat gemäss Kompetenzdiagramm insbesondere über folgende bedeutsame Geschäfte:  

  • den Erwerb bzw. den Verkauf von Beteiligungen;
  • die Festlegung der Grundsätze der Finanzpolitik (Verschuldungsgrad und Finanzindikatoren);
  • die Festlegung des Finanzierungskonzepts;
  • die Beschaffung von Fremdkapital (Kreditlinien, Obligationen, Privatplatzierungen und andere Kapitalmarkttransaktionen, Leasing, Abzahlungsgeschäfte usw.) über CHF 10 Mio.;
  • Grundsatzfragen und Richtlinien bei der Anlage von Finanzmitteln;
  • die Abgabe von Darlehen jeglicher Art an Dritte ab einem Betrag von über CHF 1 Mio.;
  • die Abgabe von Konzernbürgschaften, Garantien, Bid, Performance und Payment Bonds etc., sonstigen Sicherheiten und das Eingehen von Eventualverbindlichkeiten ausserhalb der ordentlichen Geschäftstätigkeit ab einem Betrag von über CHF 1 Mio.; und
  • den Einsatz von derivativen Finanzprodukten, sofern diese nicht ausschliesslich zur Risikoreduktion eingesetzt werden. 

Weiter ist der Verwaltungsrat zuständig für die Festlegung der Nachhaltigkeitsstrategie.

Der Verwaltungsrat delegiert die Geschäftsführung der Ina Invest Gruppe an den CEO, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das OGR Ina Invest etwas anderes vorsehen. Der CEO nimmt die Geschäftsführung und die Vertretung der Ina Invest Gruppe wahr, soweit sie nicht durch das Gesetz, die Statuten oder das OGR Ina Invest anderen Organen zugewiesen sind. Er ist für die Geschäftsführung und die Vertretung der  Gruppe verantwortlich, insbesondere für deren operationelle Führung sowie für die Umsetzung der Strategie. Soweit nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten, ist er befugt, die ihm gemäss dem OGR Ina Invest zugewiesenen Aufgaben und Kompetenzen zu ordnen, wahrzunehmen und / oder qualifizierten nachgelagerten Stellen zu übertragen, wenn er diese entsprechend instruiert und überwacht.

Der CEO ist zuständig für die Berichterstattung an den Verwaltungsratspräsidenten respektive den Verwaltungsrat (Ziff. 6.2.2 OGR Ina Invest). Die Kompetenzabgrenzung zwischen dem Verwaltungsrat und dem CEO ergibt sich im Detail aus dem OGR Ina Invest sowie aus dem Kompetenzdiagramm. 

Um zu überprüfen, wie der CEO die ihm zugewiesenen Kompetenzen wahrnimmt, stehen dem Verwaltungsrat u.a. folgende Informations- und Kontrollinstrumente zur Verfügung:

  jährlich halbjährlich quartalsweise monatlich
Finanzbericht (Bilanz, Erfolgsrechnung und Mittelflussrechnung)     x  
Budget x      
Dreijahresplan x      
Risikolage der Gruppe x      

Die Finanzberichterstattung nach Swiss GAAP FER zu Handen des Verwaltungsrats erfolgt quartalsweise. Die Halbjahresberichterstattung wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben.

Im Rahmen der Budgetplanung für das Folgejahr werden die Kennzahlen aufgrund der erwarteten Wirtschaftsentwicklung ermittelt und mit den Unternehmenszielen festgelegt. Auf deren Grundlage werden die Bilanz, die Erfolgs- und Geldflussrechnung sowie die Liquiditätsplanung budgetiert. Die jährliche Planung der kommenden drei Kalenderjahre (Dreijahresplan) wird wie die Budgetplanung vorgenommen.

Die Risikolage der Ina Invest Gruppe wird einmal jährlich durch ein ausführliches Risiko Assessment beurteilt. Der sich aus dem Risk Assessment ergebende Risikokatalog beinhaltet die wesentlichen Konzernrisiken sowie Massnahmen und die Umsetzungsverantwortlichen für deren Bewältigung. Der Risikokatalog wird anschliessend im Verwaltungsrat diskutiert und genehmigt. Die Umsetzung der definierten Massnahmen werden durch den CEO laufend überwacht.

Das interne Kontrollsystem wird gemäss den gesetzlichen Bestimmungen von der externen Revisionsstelle mit Berichterstattung an den Verwaltungsrat geprüft (Art. 728 a Abs. 1 Ziff. 3 und 728 b Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts). Die Berichte zu den einzelnen Informationsinstrumenten werden durch den CEO aufbereitet und konsolidiert. Anschliessend werden sie dem Verwaltungsrat zugestellt. Anlässlich der Sitzungen des Audit Committee werden die Berichte durch den CEO vorgestellt und kommentiert.

Der CEO liefert jeweils detaillierte Angaben über den Geschäftsgang, kommentiert diesen und beantwortet die Fragen der Mitglieder des Verwaltungsrats.

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