Anhang zum konsoldierten Jahresbericht

1 Allgemeine Informationen und Grundsätze

Ina Invest Holding AG (das “Unternehmen”) ist eine Schweizer Gesellschaft mit Sitz an der Binzmühlestrasse 11 in Zürich. Der konsolidierte Zwischenbericht des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften (zusammen als “Konzern” oder “Ina Invest” bezeichnet). Die einzelnen Unternehmen werden als Konzerngesellschaften bezeichnet.

Die Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht aus der Entwicklung und Realisierung von Immobilien- und Bauprojekten aller Art, der Planung und Ausführung von Neu- und Umbauten auf von ihr gehaltenen Liegenschaften, sowie dem Halten, der Bewirtschaftung, Vermietung und Vermittlung von Liegenschaften.

Der konsolidierte Zwischenbericht wurde in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER 31 «Ergänzende Fachempfehlungen für ko-tier-te Unternehmen» erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanz- und Ertragslage. Er sollte in Verbindung mit dem konsolidierten Jahresbericht per 31. Dezember 2020 gelesen werden, da er eine Aktualisierung dieses darstellt und im Vergleich zu einer Jahresrechnung Verkürzungen im Ausweis und der Offenlegung zulässt. Die in diesem Zwischenbericht angewandten Rechnungslegungsgrundsätze entsprechen den im konsolidierten Jahresbericht per 31. Dezember 2020 angewandten Grundsätzen. Der konsolidierte Zwischenbericht entspricht den Bestimmungen des schweizerischen Gesetzes. Der Konzern legt die von der Schweizer Börse (SIX Swiss Exchange) verlangten Zusatzanga-ben für Immobiliengesellschaften offen (Artikel 17 der Richtlinie betreffend Rechnungslegung der SIX Swiss Exchange).

Der konsolidierte Zwischenbericht wird unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Bewertungsgrundlagen für den konsolidierten Zwischenbericht sind die historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, es sei denn, ein Standard schreibt für eine Abschlussposition eine andere Bewertungsgrundlage vor oder es wurde aufgrund eines Wahl-rechts eine andere Bewertungsgrundlage angewendet. Dies ist bei den in Erläuterung 2.2 dargestellten Renditeliegenschaften der Fall, welche zum aktuellen Wert bewertet werden.

Der konsolidierte Zwischenbericht wird in Schweizer Franken (CHF), der funktionalen Währung des Unternehmens, dargestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, wurden alle Finanzangaben in Schweizer Franken, gerundet auf den nächsten Tausender, angegeben.

Die Vergleichsperiode umfasst nur 3 Monate, in welchen Ina Invest noch nicht vollständig operativ tätig war. Deshalb ist ein Vorperiodenvergleich nur bedingt aussagekräftig.

Der konsolidierte Zwischenbericht basiert auf den nach einheitlichen Grundsätzen per 30. Juni 2021 erstellten Einzelabschlüssen sämtlicher Konzerngesellschaften, an denen das Unternehmen direkt oder indirekt mehr als 50% der Stimmrechte hält oder auf andere Art eine Beherrschung vorliegt. Die nebst der Unternehmung in den Konsolidierungskreis einbezogene Gesellschaft ist die Ina Invest AG.

 

    Grundkapital in TCHF Stimm- und Kapitalanteil  
Firmenname Sitz  Tätigkeitsfeld 30.06.2021 31.12.2020 Einbezug in konsolidierten Jahresbericht 30.06.2021 31.12.2020
Ina Invest AG Zürich Immobilien 202 202 Vollkonsolidierung 57.5% 57.5%

 

Implenia AG hält mit 42.5% (31. Dezember 2020: 42.5%) die übrigen Stimm- und Kapitalanteile an der Ina Invest AG.

Der Einbezug von Tochtergesellschaften in die Konzernrechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Kontrollübernahme und der Ausschluss ab dem Zeitpunkt der Kontrollabgabe. Diese Zeitpunkte sind nicht zwangsläufig mit dem Erwerbszeitpunkt oder dem Verkaufsdatum identisch. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird das Eigenkapital der Konzerngesellschaften im Erwerbszeitpunkt bzw. im Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet. Auf diesen Zeitpunkt werden Aktiven und Passiven der Konzerngesellschaft nach konzerneinheitlichen Grundsätzen zu aktuellen Werten bewertet. Gestützt auf die Methode der Vollkonsolidierung wurden im konsolidierten Zwischenbericht Aktiven und Passiven der konsolidierten Gesellschaften vollumfänglich erfasst. Konzerninterne Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden eliminiert.

Die vorliegende Berichtsperiode wurde nicht durch eine Saisonalität beeinflusst. Die Erträge der Periode bestehen im Wesentlichen aus dem Ergebnis aus Neubewertung der Renditeliegenschaften und den Erträgen aus Vermietung von Objekten in Bestandsliegenschaften und Erträgen aus Verkauf von Promotionsliegenschaften, welche keinen wesentlichen saisonalen Schwankungen unterliegen.

 

 

2 Operative Geschäftstätigkeit

Im folgenden Kapitel werden zusätzliche Angaben zum betrieblichen Erfolg sowie die für die operative Geschäftstätigkeit des Konzerns relevanten Positionen des Umlauf- und Anlagevermögens dargelegt. Die Erläuterungen zu Vermögenswerten betreffen primär Promotions- und Renditeliegenschaften.

Promotionsliegenschaften beinhalten Projekte im Bereich von Stockwerkeigentumswohnungen, die für den späteren Verkauf bestimmt sind.

TCHF 31.12.20 01.04.20
Projekte in Entwicklung 53’630 70’550
Projekte in Ausführung 22’370 -
Projekte in Verkauf - -
Total Promotionsliegenschaften 76’000 70’550

 

Die den Projekten zugrunde liegenden Grundstücke befinden sich zu Beginn vollständig im Eigentum von Ina Invest. Ina Invest entwickelt die Grundstücke bis zur Baubewilligung und bringt diese in einen baureifen Zustand. Sofern die Stockwerkeigentumswohnungen mehrheitlich reserviert sind, wird mit der Ausführung gestartet. Die Ausführung erfolgt durch einen Generalunternehmer. Die beiden Projekte Ernst-Jung-Gasse 18 (Lokstadt Tender) in Winterthur und Auf der Höhe 12-18 (Am Schwinbach) in Arlesheim werden durch die Implenia Gruppe als Generalunternehmer ausgeführt. In Bezug auf Chancen und Risiken ist zwischen verkauften und nicht verkauften Projekten in Ausführung sowie abgeschlossenen Projekten in Verkauf zu unterscheiden:

  • Projekte in Ausführung: Während der Ausführungsphase trägt Ina Invest als Eigentümerin des Grundstücks die wesentlichen Risiken und Chancen aus der Entwicklung und Realisierung bis zum Zeitpunkt, zu welchem die Einheiten an einen Endkunden verkauft werden. Entsprechend werden die auf unverkaufte Einheiten entfallenden Anschaffungskosten für das Grundstück und das Werk als Promotionsliegenschaften erfasst. Beim Verkauf überträgt Ina Invest den auf die Einheit entfallenden Anteil des Grundstücks dem Käufer, welcher mit einem Generalunternehmer einen Vertrag zur Erstellung des Werks abschliesst oder bereits abgeschlossen hat. Nach dem Verkauf trägt Ina Invest für die entsprechenden Einheiten keine weiteren Chancen und Risiken, weshalb zum Transaktionszeitpunkt die auf die Einheit entfallenden Anschaffungskosten für Grundstück und Werk ausgebucht und keine weiteren Werkskosten erfasst werden. Investitionsverpflichtungen gegenüber dem Generalunternehmer für die Realisierung noch nicht verkaufter Einheiten sind in den Erläuterungen 3.2 offengelegt. 
  • Projekte in Verkauf: Für nicht verkaufte Einheiten wird nach Abschluss der Bautätigkeiten die Werksleistung vollständig vom Generalunternehmer an Ina Invest übertragen. Ina Invest ist zur Übernahme der während der Bauphase erbrachten Werksleistungen verpflichtet. Nicht verkaufte Einheiten zum Bauende werden durch Ina Invest schlüsselfertig dem Endkunden verkauft. Von Bauende bis zum Verkauf trägt Ina Invest die wesentlichen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit diesen Stockwerkeigentumswohnungen und tritt deshalb auch als Verkäuferin für den Grundstücks- und Werksanteil auf.

Die nachfolgende Aufstellung gibt eine Übersicht über die Anzahl und Veränderung der Stockwerkeigentumswohnungen der Projekte, die in den Promotionsliegenschaften enthalten sind. 

in Einheiten Projekte in Entwicklung Projekte in Ausführung Projekte in Verkauf Total
Bestand per 01.04.2020 174 - - 174
Zugänge 66 - - 66
Abgänge aus beurkundeten Verkäufen - (3) - (3)
Transfer zwischen Kategorien (39) 39 - -
Bestand per 31.12.2020 201 36 - 237
davon reserviert - 23 - 23

 

Die Zugänge in der Berichtsperiode resultieren aus der Nutzungsänderung eines Teils der Objekte Chemin de l’Echo 9 sowie Avenue des Grandes-Communes (Les Tattes) in Onex. Für weitere Informationen wird auf die Erläuterung 2.2 verwiesen.

Hinsichtlich der erstmaligen Erfassung im Zeitpunkt der konsolidierten Eröffnungsbilanz per 1. April 2020 wird auf die Erläuterung 1.2 verwiesen. 


Erfolg aus Verkauf Promotionsliegenschaften 

Der Ertrag aus Verkauf Promotionsliegenschaften entfällt auf 3 Stockwerkseinheiten des Projekts Ernst-Jung-Gasse 18 (Lokstadt Tender) in Winterthur, deren Verkauf im Berichtsjahr beurkundet wurde. 

TCHF 01.04.-31.12.2020
Ertrag aus Verkauf Promotionsliegenschaften 1’399
Direkter Aufwand aus Verkauf Promotionsliegenschaften (1’219)
Erfolg aus Verkauf Promotionsliegenschaften 180

 

Rechnungslegungsgrundsätze

Die ausgewiesenen Promotionsliegenschaften werden pro Objekt zu Anschaffungskosten oder zum tieferen Netto-Marktwert bewertet. Festgestellte Minderwerte werden direkt der jeweiligen Kategorie der Position Promotionsliegenschaften belastet. Allfällige Wertberichtigungen auf den tieferen Netto-Marktwert sowie Werterholungen auf Promotionsliegenschaften werden im Periodenergebnis erfasst. 

In der Kategorie Projekte in Entwicklung werden bereits im Eigentum von Ina Invest stehende Grundstücke oder Anzahlungen für beurkundete Landkäufe sowie die angefallenen direkt zuweisbaren Entwicklungskosten ausgewiesen, wenn noch nicht mit der Realisierung des Projekts begonnen wurde. 

Zum Zeitpunkt des Starts der Bautätigkeiten werden die für das Projekt aktivierten Kosten in die Kategorie Projekte in Ausführung umklassiert. Diese Kategorie enthält noch nicht verkaufte Grundstücke/Grundstücksanteile, auf denen sich Immobilien befinden und deren bauliche Fertigstellung noch nicht abgeschlossen ist. 

Die aktivierten Anschaffungskosten der noch nicht verkauften Stockwerkseigentumswohnungen umfassen das Grundstück, die direkt zuweisbaren Entwicklungskosten sowie die angefallenen Werkskosten aufgrund des Baufortschritts. 

Unverkaufte und baulich abgeschlossene Stockwerkseigentumswohnungen werden in der Kategorie Projekte in Verkauf ausgewiesen. Ina Invest verpflichtet sich gegenüber dem Generalunternehmer zur rechtlichen Übernahme der vertraglich erbrachten Werkvertragsleistung. Die aktivierten Kosten umfassen das Grundstück, die auf die Einheiten direkt zuweisbaren Entwicklungskosten sowie die erworbenen Werkvertragskosten. Ina Invest verkauft die entsprechenden Einheiten schlüsselfertig dem Endkunden. Dabei übernimmt sie das Preis- und Verkaufsrisiko für die unverkauften Einheiten, erhält aber auch den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus einer Veräusserung. 

Der Ertrag aus Verkauf von Promotionsliegenschaften entspricht in der Regel dem Verkaufspreis. Dieser entspricht bei verkauften Einheiten aus Projekten in Ausführung grundsätzlich dem auf den Grundstücksanteil entfallenden Preis, währenddessen aus einem Verkauf von schlüsselfertigen Einheiten ein Ertrag in der Höhe des Verkaufspreises für Grundstücks- und Werksanteil erfasst wird. Der Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken/Grundstücksanteilen sowie baulich abgeschlossenen Stockwerkeigentumswohnungen wird grundsätzlich erfasst, wenn Nutzen und Gefahr auf den Käufer übergegangen sind. Dieser Termin (in der Regel Eigentumsübertragung) wird im Verkaufsvertrag festgelegt.

Renditeliegenschaften beinhalten Grundstücke und Objekte, welche über einen längeren Zeitraum im Bestand gehalten und bewirtschaftet werden sollen. Die Position umfasst Liegenschaften in der Entwicklungsphase, Liegenschaften in Bau sowie Bestandsliegenschaften, welche zur Vermietung gehalten werden. 

TCHF Liegenschaften in Entwicklung Liegenschaften in Bau Bestands-liegenschaften Total
Kumulierte Anschaffungskosten      
Bestand per 01.04.2020 159’771 - - 159’771
Zugänge 25’565 14’104 51’650 91’319
Erfolgsabhängiges Entwicklungshonorar 492 1'040 724 2'256
Transfer zwischen Bilanzpositionen 6’265 - - 6’265
Transfer zwischen Kategorien (47’623) 47’623 - -
Bestand per 31.12.2020 144’470 62’767 52’374 259’611
Kumulierte Neubewertungen      
Bestand per 01.04.2020 - - - -
Gewinn aus Neubewertung 6’853 3’449 2’896 13’198
Verlust aus Neubewertung (3’565) - - (3’565)
Transfer zwischen Bilanzpositionen (316) - - (316)
Transfer zwischen Kategorien (709) 709 - -
Bestand per 31.12.2020 2’263 4’158 2’896 9’317
Buchwerte Renditeliegenschaften      
Bestand per 01.04.2020 159’771 - - 159’771
Bestand per 31.12.2020 146’733 66’925 55’270 268’928

 

Die vertraglichen Vereinbarungen mit der Implenia Gruppe als Partnerin für die Entwicklung von Renditeliegenschaften sehen für die erbrachten Leistungen ein erfolgsabhängiges Honorar vor (siehe Erläuterung 4.3). Diese vertragliche Regelung bezieht sich zum Bilanzstichtag auf alle Renditeliegenschaften im Portfolio. Das erfolgsabhängige Entwicklungshonorar entspricht 20% des Projekterfolgs zwischen den Marktwerten und den Anlagekosten vor Abrechnung des erfolgsabhängigen Entwicklungshonorars. Für Ina Invest kann dieser Vertragsmechanismus zu einer Erhöhung oder auch einer Reduktion der aufgrund von anderen Vertragsbestandteilen verrechneten Entwicklungskosten führen. Der Ausgleich des erfolgsabhängigen Entwicklungshonorars erfolgt in der Regel nach Fertigstellung des Entwicklungsprojekts. Danach bestehen seitens Entwicklungspartnerin Implenia Gruppe keine weiteren Ansprüche an einer potenziellen Wertsteigerung respektive -reduktion. Der zum Bilanzstichtag erfasste Teil des erfolgsabhängigen Entwicklungshonorars führte zu langfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Entwickler (siehe Erläuterung 2.5). Ohne das vertraglich vereinbarte erfolgsabhängige Entwicklungshonorar würde der Gewinn aus der Neubewertung CHF 16’498 Tausend und der Verlust aus der Neubewertung CHF 4’409 Tausend betragen, womit zum Bilanzstichtag der Nettoerfolg aus der Neubewertung um CHF 2’256 Tausend höher wäre.

Von den Zugängen der Renditeliegenschaften in der Höhe von CHF 93’575 Tausend führten zum 31. Dezember 2020 CHF 86’867 Tausend zu einem Geldabfluss. Die restlichen Aktivierungen führten zu passiven Abgrenzungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Implenia Gruppe, welche in der Berichtsperiode in Eigenkapital gewandelt wurden. Für die Wandlung von passiven Rechnungsabgrenzungen (Bestand per 1. April 2020 sowie zusätzliche Bestände aus der Berichtsperiode) in Eigenkapital wird auf die Erläuterung 3.4 verweisen.

Die Kategorie Liegenschaften in Entwicklung enthält das Objekt Lokstadt Bestandeshallen an der Zürcherstrasse in Winterthur, dessen Bewertung aufgrund arealübergreifender Nutzung (z.B. Kindergarten) einen negativen Marktwert per 31. Dezember 2020 von CHF 27’610 Tausend (1. April 2020: negativer Marktwert von CHF 27‘060 Tausend) aufweist. Die arealübergreifende Nutzung erhöht die Attraktivität der umliegenden Objekte. Die Implenia Gruppe hat sich daher vertraglich verpflichtet, 40% des Totalunternehmer-Werkpreises zu übernehmen, maximal aber CHF 27'000 Tausend zuzüglich MWST. Die Kostenübernahme setzt zeitliche und nutzungsspezifische Bedingungen voraus. Der in den Renditeliegenschaften erfasste aktuelle Wert dieses Objekts beträgt per 31. Dezember 2020 Null (1. April 2020: Null). Des Weiteren wurde in der Berichtsperiode eine langfristige Rückstellung aus verlustbringenden Verträgen in der Höhe von CHF 610 Tausend angesetzt, was die bestmögliche Schätzung des negativen Werts ist, welcher ein unabhängiger Dritter unter diesen Umständen dem Entwicklungsobjekt beimessen würde. Die Rückstellungsbildung erfolgte über den übrigen direkten betrieblichen Aufwand.
 

Bewertungstechniken

Die Liegenschaftsbewertung wird durch die Wüest Partner AG, Zürich, einen externen, unabhängigen und qualifizierten Bewertungsexperten durchgeführt. Die Liegenschaften werden nach der Discounted Cashflow-Methode (DCF-Methode) bewertet. Der aktuelle Marktwert einer Immobilie wird bei der DCF-Methode durch die Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge bestimmt. Die Nettoerträge (EBITDA) werden pro Liegenschaft individuell, in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken, marktgerecht und risikoadjustiert diskontiert. Bei den Liegenschaften in Entwicklung bzw. in Ausführung wird der Projektwert zum Bilanzierungsstichtag nach drei Schritten hergeleitet: 

  • Bewertung der Liegenschaft zum Zeitpunkt der Fertigstellung – unter Berücksichtigung des aktuellen Vermietungsstandes, der Markt- und Kostenschätzung per Stichtag; 
  • Ermittlung des Marktwertes per Bilanzierungsstichtag unter Berücksichtigung der prognostizierten, noch zu tätigenden Investitionen; 
  • Einschätzung des Risikos und Berücksichtigung als gesonderter Cashflow einer Kostenposition. 

Als wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren wurden die Diskontierungssätze, die Marktmieten sowie die Leerstände identifiziert. Die verwendeten Werte werden nachfolgend zusammengefasst. 

Verwendete nicht beobachtbare Inputfaktoren zum 31. Dezember 2020

Angaben in Liegenschaften in Entwicklung Liegenschaftenin Bau Bestands-liegenschaften
Diskontierungssatz        
Bandbreite Diskontierungssatz % 2.55%-3.65% 2.80%-3.65% 2.60%-3.20%
Erzielbare Marktmietpreise        
Büro CHF pro m2 205-280 261 350-602
Wohnen CHF pro m2 210-397 NA 585
Hotel CHF pro m2 300 242 NA
Parken innen CHF pro Einheit 1'482-2'160 1'800-2'100 2'400
Gewerbe/Industrie CHF pro m2 200-300 NA 380
Übrige CHF pro m2 90-265 50-400 120-130
Leerstände        
Bandbreite Leerstandsquote % 1.50%- 5.00% 5.00% 4.20%-5.00%

 

 

Verwendete nicht beobachtbare Inputfaktoren zum 1. April 2020

Angaben in Liegenschaften in Entwicklung
Diskontierungssatz    
Bandbreite Diskontierungssatz % 2.60%- 3.75%
Erzielbare Marktmietpreise    
Büro CHF pro m2 208-280
Wohnen CHF pro m2 210-397
Hotel CHF pro m2 240-300
Parken innen CHF pro Einheit 1'482-2'160
Gewerbe/Industrie CHF pro m2 200-300
Übrige CHF pro m2 90-280
Leerstände    
Bandbreite Leerstandsquote % 1.50%- 5.80%

 

Darüber hinaus bestehen Unsicherheiten in den noch zu tätigenden Investitionen. Details zu den Bewertungsmethoden und -annahmen können dem Bericht des Bewertungsexperten entnommen werden. 

Hinsichtlich der erstmaligen Erfassung im Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz verweisen wir auf die Erläuterung 1.2. Alle Renditeliegenschaften werden in der Folgebewertung zu aktuellen Werten bewertet.

 

Bewegungen in der Berichtsperiode 

In der Berichtsperiode waren die folgenden Bewegungen aus Ausübungen von Kaufrechten, Akquisitionen und Umnutzungen zu verzeichnen:

Liegenschaft Beschreibung von nach
Rue de Tivoli (Baufeld B2 und B4), 2000 Neuchâtel Im April 2020 wurde das Kaufrecht für die Projekte Rue de Tivoli (B2) und (B4) in Neuchâtel für eine Gegenleistung von CHF 3‘224 Tausend ausgeübt. Immaterielle Vermögenswerte; Kategorie «Kaufrechte und
-verpflichtungen»
Renditeliegenschaften; Kategorie «Liegenschaften in Entwicklung»
Schaffhauserstrasse 220-224, 8057 Zürich Im Oktober 2020 wurde das Kaufrecht für das Projekt Schaffhauserstrasse 220-224 in Zürich für eine Gegenleistung von CHF 16‘000 Tausend ausgeübt. Immaterielle Vermögenswerte; Kategorie «Kaufrechte und
-verpflichtungen»
Renditeliegenschaften; Kategorie «Liegenschaften in Entwicklung»
Rue du Valais 7, 1202 Genf Im Oktober 2020 wurde die Bestandsliegenschaft Rue du Valais 7 in Genf für eine Gegenleistung von CHF 29'031 Tausend erworben. - Renditeliegenschaften; Kategorie «Bestandsliegenschaften»
Chemin des Olliquettes 10, 1213 Petit-Lancy Im Oktober 2020 wurde die Bestandsliegenschaft Chemin des Olliquettes in Petit-Lancy für eine Gegenleistung von CHF 23’343 Tausend erworben. - Renditeliegenschaften; Kategorie «Bestandsliegenschaften»
Chemin de l’Echo 9, 1213 Onex Aufgrund einer Gesetzesänderung im Kanton Genf, welche besagt, dass ein Teil der Liegenschaft Stockwerkseigentum enthalten muss, wurde im August 2020 ein Teil der Liegenschaft Chemin de l’Echo in Onex von den Renditeliegenschaften in die Promotionsliegenschaften umklassiert. Renditeliegen-schaften; Kategorie «Liegenschaften in Entwicklung» Promotionsliegenschaften; Kategorie «Projekte in Entwicklung»
Avenue des Grandes-Communes (Les Tattes), 1213 Onex Aufgrund einer Gesetzesänderung im Kanton Genf, welche besagt, dass ein Teil der Liegenschaft Stockwerkseigentum enthalten muss, wurde im August 2020 ein Teil der Liegenschaft Chemin de l’Echo in Onex von den Renditeliegenschaften in die Promotionsliegenschaften umklassiert. Renditeliegen-schaften; Kategorie «Liegenschaften in Entwicklung» Promotionsliegenschaften; Kategorie «Projekte in Entwicklung»

 

Unter den Transfers zwischen den Kategorien innerhalb der Renditeliegenschaften sind folgende Liegenschaften aufgeführt:

Liegenschaft von nach
Zürcherstrasse 31 (Lokstadt Elefant), 8400 Winterthur Liegenschaften in Entwicklung Liegenschaften in Bau
Hegenheimermattweg 179 (Baselink Allschwil), 4123 Allschwil Liegenschaften in Entwicklung Liegenschaften in Bau

 

 

Belastete Renditeliegenschaften 

In der Berichtsperiode wurden für die Besicherung von Projektfinanzierungen Schuldbriefe auf den Renditeliegenschaften an der Schaffhauserstrasse 220-224 in Zürich sowie der Zürcherstrasse 31 (Lokstadt Elefant) in Winterthur ausgestellt. Der zum 31. Dezember 2020 bilanzierte Marktwert dieser beiden Liegenschaften beläuft sich auf CHF 84'440 Tausend. Zum Bilanzstichtag wurden die Kreditfinanzierungen nicht beansprucht. Für weitere Informationen wird auf die Erläuterung 3.1 verwiesen. 


Wesentliche Annahmen und Einschätzungen des Managements 

Die Renditeliegenschaften sind zu aktuellen Werten bewertet, welche dem zu erwartenden Ertrag bzw. Geldfluss unter Berücksichtigung eines risikogerechten Diskontierungssatzes entsprechen. Die Bewertungen basieren auf verschiedenen wesentlichen Schätzungen und Annahmen wie beispielsweise die erzielbaren Marktmietpreise, die erwarteten Leerstände und der Diskontierungssatz. Für Projekte in Entwicklung bestehen zudem Schätzungen und Annahmen für noch zu tätigende Investitionen, Bewilligungen und zum Projektzeitplan. Änderungen dieser Schätzungen und Annahmen könnten zu wesentlichen Änderungen der bilanzierten Werte führen. 

Die Auswirkungen von COVID-19 wurden bereits in den Liegenschaftsbewertungen per 1. April 2020 berücksichtigt. Eine Neubeurteilung der Auswirkungen erfolgte zum 31. Dezember 2020. Daraus resultierten in der Berichtsperiode keine wesentlichen Effekte. 


Rechnungslegungsgrundsätze 

Die Bilanzierung zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Kosten. Die Anschaffungskosten enthalten die Schätzung für den erfassten Teil des erfolgsabhängigen Entwicklungshonorars, welcher dem Entwickler gemäss vertraglicher Vereinbarung zusteht. Als Grundlage für diese Schätzung dienen die Liegenschaftsbewertungen des unabhängigen Schätzungsexperten. Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass Ina Invest daraus künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Markt- oder Nutzwert nachhaltig erhöht wird oder wenn die Lebensdauer wesentlich verlängert wird.

Die Folgebewertung erfolgt zum aktuellen Wert, sofern dieser zuverlässig ermittelt werden kann. Dies ist in der Regel ab dem Zeitpunkt der Fall, ab welchem ein konkretes Projekt vorliegt. Ist eine zuverlässige Bestimmung des aktuellen Werts der Liegenschaften nicht möglich, werden diese zu Anschaffungskosten abzüglich allfällig notwendiger Wertminderungen bilanziert. Die Veränderung des aktuellen Werts wird erfolgswirksam erfasst. Das Ergebnis aus der Neubewertung der Renditeliegenschaften ist der Veränderungen der aktuellen Werte der Renditeliegenschaften zurechenbar. 

In den Liegenschaften in Entwicklung werden unbebaute Grundstücke und Liegenschaften, bei welchen umfassende bauliche Massnahmen geplant sind, ausgewiesen. Für diese Liegenschaften werden Bau- respektive Renovations- oder Umnutzungspläne entwickelt. Die Kategorie Liegenschaften in Bau beinhaltet Objekte, bei welchen eine Baubewilligung vorliegt und die Bautätigkeiten gestartet haben. Die Umgliederung in die Kategorie erfolgt bei Baustart. Zum Zeitpunkt der (Teil-) Inbetriebnahme erfolgt die Umgliederung in die Kategorie Bestandsliegenschaften. In Bestandsliegenschaften sind Objekte enthalten, die über einen längeren Zeitraum gehalten und vermietet werden oder deren Entwicklung erst längerfristig geplant ist. 

TCHF Kaufrechte und -verpflichtungen Total
Kumulierte Anschaffungskosten  
Bestand per 01.04.2020 27’404 27’404
Zugänge 223 223
Transfer zwischen Bilanzpositionen (6’451) (6’451)
Bestand per 31.12.2020 21’176 21’176
Kumulierte Wertminderungen  
Bestand per 01.04.2020 - -
Bestand per 31.12.2020 - -
Buchwerte immaterielle Vermögenswerte  
Bestand per 01.04.2020 27’404 27’404
Bestand per 31.12.2020 21’176 21’176

 

Von den Zugängen der immateriellen Vermögenswerte in der Höhe von CHF 223 Tausend führten zum 31. Dezember 2020 CHF 13 Tausend zu einem Geldabfluss. Die restlichen Aktivierungen führten zu passiven Abgrenzungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Implenia Gruppe, welche in der Berichtsperiode in Eigenkapital gewandelt wurden. Für die Wandlung von passiven Rechnungsabgrenzungen (Bestand per 1. April 2020 sowie zusätzliche Bestände aus der Berichtsperiode) in Eigenkapital wird auf die Erläuterung 3.4 verweisen. 

Im April 2020 wurde das Kaufrecht für die Projekte Rue de Tivoli (Baufeld B2 und B4) in Neuchâtel ausgeübt. Des Weiteren wurde im Oktober 2020 das Kaufrecht für das Projekt Schaffhauserstrasse 220-224 in Zürich ausgeübt. Die beiden Transaktionen führten zu einem Transfer in die Renditeliegenschaften. Hinsichtlich weiterer Angaben zu diesen Transaktionen verweisen wir auf die Erläuterung 2.2

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten zum 31. Dezember 2020 noch ein Kaufrecht für Parzellen an der Rue du Château in Préverenges (Grundstücksfläche 2‘763 m2). Der Vollzug des Kaufrechts findet grundsätzlich bei Rechtskraft des Quartierplans, aber spätestens am 28. Februar 2025 statt.

Die als Kaufrechte ausgewiesenen immateriellen Vermögenswerte entsprechen den Anschaffungskosten für die Kaufrechte resp. die Kaufverpflichtungen. Die Nominalwerte der nicht zu bilanzierenden Verpflichtungen aus den Kaufverpflichtungen belaufen sich gesamthaft auf CHF 5’007 Tausend (1. April 2020: CHF 24‘230 Tausend). 

Hinsichtlich der erstmaligen Erfassung im Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz verweisen wir auf die Erläuterung 1.2


Rechnungslegungsgrundsätze

Immaterielle Vermögenwerte sind identifizierbare, nicht-monetäre Vermögenswerte ohne physische Existenz. Immaterielle Vermögenswerte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und Wertminderungen bilanziert.

Bei Kaufrechten erwirbt Ina Invest das Recht auf den Erwerb eines Grundstücks. Die Zahlung des Kaufrechts sowie angefallene Entwicklungsleistungen Dritter und eigene Leistungen werden als immaterieller Vermögenswert erfasst, sofern eine vertragliche Grundlage betreffend des Erwerbs der Grundstücke besteht, das Grundstück aber noch nicht in Eigentum übergegangen ist. Kaufrechte sowie Kaufverpflichtungen für Liegenschaften werden beim Erwerb zu den Anschaffungskosten angesetzt. Es erfolgt keine planmässige Amortisation, da die Kaufrechte während der Nutzungsdauer nicht beansprucht werden, und da die zugrunde liegenden Landparzellen keiner Abnutzung unterliegen.

Immaterielle Vermögenswerte werden an jedem Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Liegen Anzeichen vor, die darauf hindeuten, dass die immateriellen Vermögenswerte in ihrem Wert beeinträchtigt sein könnten, wird der erzielbare Wert bestimmt. Der erzielbare Wert entspricht dem höheren Wert zwischen dem Netto-Marktwert und dem Nutzwert. Übersteigt der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert, erfolgt eine erfolgswirksame Wertanpassung. Zuschreibungen aus dem Wegfall von Wertbeeinträchtigungen werden erfolgswirksam erfasst.

Die passiven Rechnungsabgrenzungen im Umfang von CHF 1'439 Tausend zum 31. Dezember 2020 bestehen im Wesentlichen aus Abgrenzungen für nicht fakturierte Kosten aus Entwicklungsleistungen, Kapitalsteuern, Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen der Berichtsperiode.

Beim gesamten Bestand der passiven Rechnungsabgrenzungen zum 1. April 2020 von CHF 34‘398 Tausend handelte es sich um Abgrenzungen gegenüber der nahestehenden Implenia Gruppe. Im Zuge der Übertragung der Entwicklungsprojekte auf die Ina Invest AG entstanden passive Rechnungsabgrenzungen für Areal- und Entwicklungskosten. Im Rahmen der am 17. Juni 2020 durchgeführten Kapitalerhöhung der Tochtergesellschaft Ina Invest AG wurden bis zu dem Zeitpunkt abgegrenzte passive Rechnungsabgrenzungen von CHF 40‘131 Tausend in Eigenkapital gewandelt. Weitere Informationen sind der Erläuterung 3.4 zu entnehmen.


Rechnungslegungsgrundsätze

Die passiven Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert erfasst und bewertet.

TCHF 31.12.20 01.04.20
Forderungen aus erfolgsabhängigem Entwicklungshonorar 1’044 -
Total übrige langfristige Forderungen 1’044 -
TCHF 31.12.20 01.04.20
Verbindlichkeiten aus erfolgsabhängigem Entwicklungshonorar 3’300 -
Verbindlichkeiten aus Entwicklungskosten Liegenschaften 1’131 -
Total übrige langfristige Verbindlichkeiten 4’430 -

 

Die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem erfolgsabhängigen Entwicklungshonorar resultieren aus dem mit der Implenia Gruppe vereinbarten variablen Entwicklungshonorarbestandteil. Weitere Informationen sind den Erläuterungen 2.2 und 4.3 zu entnehmen.
 

Rechnungslegungsgrundsätze

Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem erfolgsabhängigen Entwicklungshonorar werden zum geschätzten Zeitwert bewertet. Die übrigen langfristigen Verbindlichkeiten werden zum Nominalwert erfasst und bewertet.

In der Berichtsperiode hat die Ina Invest Erträge aus Vermietungen von Renditeliegenschaften in der Höhe von CHF 791 Tausend erzielt. Die Erträge stammen aus den drei Renditeliegenschaften Chemin des Oliquettes 10 in Petit-Lancy, Rue du Valais 7 in Genf sowie der Schaffhauserstrasse 220-224 in Zürich.

TCHF 01.04.-31.12.2020
Ertrag aus Vermietung Liegenschaften 791
Direkter Aufwand für Vermietung Liegenschaften (69)
Erfolg aus Vermietung Liegenschaften 722

 

Fälligkeitsübersicht langfristige Mietverträge

Diese Offenlegung präsentiert die Fälligkeiten der Mietverträge aus kommerziell genutzten Flächen (z.B. Hotels, Gewerbe- oder Industrieflächen). Die Mieterträge aus Wohnimmobilien sind nicht erhalten, da die Verträge kurzfristig kündbar sind.

TCHF 31.12.20
Mieteinnahmen innerhalb 1 Jahres 2’303
Mieteinnahmen innerhalb 2 bis 5 Jahren 14’523
Mieteinnahmen später als 5 Jahre 38’899
Total zukünftige Mieterträge aus unkündbaren Mietverträgen (ohne Wohnimmobilien) 55’726

 

Wichtigste Mieter

In der Berichtsperiode entfielen 63.1% der Soll-Mieterträge der Periode auf die nachfolgenden fünf wichtigsten Mieter.

in % 01.04.-31.12.2020
SA Régie du Rhône 41.1%
Mission Permanente de l'Inde 12.0%
Genèveroule 3.6%
Fondation Suisse du Service Social International 3.2%
Guinée - Mission Permanente 3.2%
Total 63.1%

 

Mietausfälle aus Leerständen

Die Mietausfälle aus Leerständen der Bestandsliegenschaften in der Berichtsperiode betrugen CHF 13 Tausend, was einer Leerstandsquote (gemessen als Verhältnis von Leerständen zu Soll-Mieterträgen) von 1.4% entsprach.

Rechnungslegungsgrundsätze

Der Ertrag aus Vermietung von Liegenschaften beinhaltet die Nettomieterträge. Erfasst werden die Soll-Mieterträge nach Mietzinsverlusten und nach Abzug von Leerstandsausfällen.

Bei den Mietverträgen handelt es sich um operatives Leasing. Die Mieterträge werden periodengerecht über die Vertragsdauer in der Erfolgsrechnung erfasst. Werden den Mietern wesentliche Mietanreize (z.B. mietfreie Perioden) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamtlaufzeit des Vertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. 

Ina Invest ist derzeit ausschliesslich im Schweizer Markt tätig. Das Immobilienportfolio, bestehend aus Promotions- und Renditeliegenschaften sowie immateriellen Vermögenswerten, wird vom Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung als eine Einheit geführt. Gemäss Swiss GAAP FER 31 verfügt die Gruppe somit über ein einziges Segment. Aus diesem Grund wird keine zusätzliche Segmentberichterstattung offengelegt.

TCHF 01.04.-31.12.2020
Kapitalerhöhungskosten (2’007)
Revisions- und Beratungsaufwand (806)
Kapitalsteuern (460)
Baurechtszinsaufwand (95)
Marketing (94)
Verwaltungsaufwand (81)
Übriger Betriebsaufwand (61)
Total übriger Betriebsaufwand (3’604)

 

Bei den im Periodenergebnis erfassten Kapitalerhöhungskosten handelt es sich um Kosten, die nicht direkt mit der eigentlichen Transaktion der Kapitalerhöhung in Verbindung stehen. Darunter fallen beispielsweise Rechtsberatungskosten, Kosten für Projektmanagement sowie Auslagen für Projektbetreuung durch externe Dienstleister.

 

3 Finanzierung

Die Angaben in diesem Bereich enthalten Informationen zur Finanzierung des Konzerns durch Fremd- und Eigenkapital. 

TCHF Währung Zinssatz Laufzeit 31.12.20 01.04.20
Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen CHF 2.25% 31.12.21 - 20’000
Total Finanzverbindlichkeiten - 20’000
davon kurzfristig - 20’000

 

Die Implenia Gruppe hat der Ina Invest AG im Rahmen der Vermögensübertragung zum 1. April 2020 ein Darlehen von CHF 20‘000 Tausend gewährt. Das Darlehen wurde aufgrund der Kündigungsoption als kurzfristige Finanzverbindlichkeit ausgewiesen. 

Im Rahmen der Kapitalerhöhung der Ina Invest AG am 17. Juni 2020 wurden CHF 19‘126 Tausend des Darlehens in Eigenkapital von Ina Invest AG gewandelt. Diese Transaktion hatte einen Einfluss auf die von der Implenia Gruppe gehaltenen Minderheitsanteile an der Ina Invest AG. Weitere Informationen sind der Erläuterung 3.4 zu entnehmen. Der verbleibende Restbestand von CHF 874 Tausend wurde in der Berichtsperiode getilgt.

Ina Invest hat in der Berichtsperiode zwei Rahmenkreditverträge für Projektfinanzierungen zu den folgenden Konditionen abgeschlossen: 

Renditeliegenschaften 
31.12.20 01.04.20
Höhe des Kreditrahmens in TCHF 85’600 -
Grundpfandsicherheit in TCHF 85’600 -
Beanspruchte Kreditsumme zum Bilanzstichtag in TCHF - -
Laufzeit unbefristet -
Zinssatz variabel, noch nicht bestimmt -

 

Weitere Informationen bezüglich Grundpfandsicherheiten sind der Erläuterung 2.2 zu entnehmen.


Rechnungslegungsgrundsätze

Die Finanzverbindlichkeiten werden erstmalig zum aktuellen Wert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten erfasst. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie mittels Effektivzinsmethode berechnet und zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. 

Finanzverbindlichkeiten, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllen sind, werden als kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. 

Per 31. Dezember 2020 bestehen nicht zu bilanzierende Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen für zukünftige Entwicklungs- und Bauinvestitionen gegenüber der Implenia Gruppe im Betrag von CHF 106’400 (1. April 2020: CHF 130‘824 Tausend). 

TCHF 31.12.20 01.04.20
Promotionsliegenschaften 49’206 56’383
Renditeliegenschaften 57’194 74’441
Total nicht zu bilanzierende Verpflichtungen aus zukünftigen Entwicklungs- und Bauinvestitionen 106’400 130’824

 

Des Weiteren bestehen zum 31. Dezember 2020 nicht zu bilanzierende Leasingverpflichtungen im Umfang von CHF 116’854 Tausend (1. April 2020: CHF 116‘949 Tausend) aus Baurechten mit einer Restlaufzeit von rund 36 bis 99 Jahren. CHF 116'005 Tausend (1. April 2020 CHF 116'190 Tausend) davon sind in mehr als fünf Jahren fällig.


Rechnungslegungsgrundsätze

Bei Verträgen zur Nutzung von Grundstücken, für die Baurechtszinsen bezahlt werden, wird beurteilt, ob sie als operatives Leasing oder als Finanzierungsleasing zu klassifizieren sind. Zahlungen im Rahmen von operativem Leasing werden linear über die Leasing- respektive Baurechtsdauer erfolgswirksam erfasst. 

Die Implenia Gruppe kann jedes Geschäftsjahr bis zu 5% seiner Beteiligung an der Ina Invest AG an die Ina Invest Holding AG veräussern (Put-Option). Dabei kann das Unternehmen entscheiden, ob die Gegenleistung in Bargeld oder Ina Invest Holding-Aktien zu erfolgen hat. Bei Ausübung der Put-Option entspricht der Kaufpreis dem impliziten Marktwert der Ina Invest AG unter Berücksichtigung des Aktienkurses der Ina Invest Holding AG. Der Wert der damit verbundenen Eventualverbindlichkeit wird zum 31. Dezember 2020 gesamthaft auf CHF 119’599 Tausend geschätzt (1. April 2020: CHF 82‘496 Tausend). 


Rechnungslegungsgrundsätze

Zahlungsverpflichtungen gegenüber Minderheitsaktionären, die aus Put-Optionen der Minderheitsaktionäre für die entsprechenden Minderheitsanteile entstehen, entsprechen Eventualverbindlichkeiten und werden deshalb nicht in der Bilanz angesetzt. 

Aktienkapital

Das Aktienkapital der Muttergesellschaft Ina Invest Holding AG per 31. Dezember 2020 beträgt CHF 265‘997 (1. April 2020: CHF 110‘832) und besteht aus 8‘866‘560 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils CHF 0.03 (1. April 2020: 3‘694‘400 Namenaktien mit einem Nominalwert von jeweils CHF 0.03). Im Rahmen des Börsengangs von 12. Juni 2020 wurde eine Kapitalerhöhung durchgeführt, im Zuge dessen 5‘172‘160 Aktien mit einem Nominalwert von je CHF 0.03 liberiert wurden. 

Die Aktieninhaber haben Anspruch auf den Erhalt der festgesetzten Dividenden sowie auf eine Stimme pro Aktie bei der Generalversammlung des Unternehmens. 


Genehmigtes Aktienkapital 

Gemäss den Statuten des Unternehmens ist der Verwaltungsrat ermächtigt, jederzeit bis zum 2. Juni 2022 das Aktienkapital im Maximalumfang von CHF 53‘199.36 durch die Ausgabe von höchstens 1‘773‘312 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 zu erhöhen. 

Eine Erhöhung in Teilbeträgen ist gestattet. Der Verwaltungsrat legt den Ausgabetrag, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt der Ausgabe, die Bedingungen der Bezugsrechtsausübung und den Beginn der Dividendenberechtigung fest. Im Falle einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ist der Verwaltungsrat ermächtigt, für maximal bis zu 886‘656 Namenaktien die Bezugsrechte der Aktionäre zu entziehen oder zu beschränken, sofern gewisse in den Statuten festgelegte Bedingungen erfüllt sind. 


Bedingtes Aktienkapital 

Das bedingte Aktienkapital kann gemäss den Statuten des Unternehmens im Maximalbetrag von CHF 13‘299.84 durch Ausgabe von höchstens 443‘328 vollständig zu liberierenden Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.03 erhöht werden. Die Erhöhung hat durch die Ausübung von Optionsrechten zu erfolgen, die den Mitarbeitenden oder Mitgliedern des Verwaltungsrats der Unternehmung oder Konzerngesellschaften gewährt wurden. 


Kapitalreserven und Minderheitsanteile am Eigenkapital 

Die Kapitalreserven entsprechen der Differenz der Geld- und Sacheinlagen durch Aktionäre, bewertet nach den Bestimmungen von Swiss GAAP FER und dem mit den jeweiligen Einlageschritten verbundenen Nominalwerte der erhaltenen Aktien. Des Weiteren werden nach Swiss GAAP FER aktienbezogene Vergütungen in den Kapitalreserven erfasst (siehe Erläuterung 4.2). Aufgrund von Bewertungsunterschieden sind die in der konsolidierten Bilanz ausgewiesenen Kapitalreserven nicht identisch mit den Kapitalreserven gemäss Einzelabschluss der Unternehmung. 

Der Effekt der Kapitalerhöhung vom 12. Juni 2020 auf das Eigenkapital des Unternehmens ist nachfolgend dargestellt: 

TCHF Aktien-kapital Kapital-reserven Gewinn-reserven Eigen-kapital Aktionäre Minder-heits-anteile Total Eigen-kapital
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 155 112’972 - 113’127 - 113’127
Zusätzliche Kapitalerhöhungskosten - (2’383) - (2’383) - (2’383)
Kapitalerhöhung 155 110’589 - 110’744 - 110’744

 

Am 17. Juni 2020 wurde bei der Ina Invest AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt, an welcher auch Implenia AG als Minderheitsaktionärin partizipierte. Die Ina Invest Holding AG investierte CHF 108'940 Tausend in die Ina Invest AG. Im Rahmen der Kapitalerhöhung wurde der Stimm- und Kapitalanteil der Implenia AG an der Ina Invest AG von 49.9% auf 42.5% reduziert. Der Effekt der Transaktion auf das Eigenkapital des Unternehmens ist in der folgenden Übersicht dargestellt. 

TCHF Aktien-kapital Kapital-reserven Gewinn-reserven Eigen-kapital Aktionäre Minder-heits-anteile Total Eigen-kapital
Wandlung von passiven Rechnungsabgrenzungengegenüber der Implenia AG - - - - 40’131 40’131
Wandlung von Darlehengegenüber der Implenia AG - - - - 19’126 19’126
Kapitalerhöhungskosten - (1’106) - (1’106) (818) (1’924)
Ertragssteuern auf Kapitalerhöhungskosten - 213 - 213 157 370
Reallokation - 3 - 3 (3) -
Kapitalerhöhung Tochtergesellschaften - (890) - (890) 58’593 57’703

 

Die Reallokation resultierte aus den nicht vollständig mit den neuen Beteiligungsquoten übereinstimmenden Kapitaleinlagen der Aktionäre des Unternehmens und der Minderheitsaktionärin. 

In der Berichtsperiode sind im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen Kosten von CHF 9‘146 Tausend angefallen, wovon CHF 7‘139 Tausend im Eigenkapital erfasst und CHF 2’007 Tausend der Erfolgsrechnung belastet wurden. Von den im Eigenkapital erfassten Kapitalerhöhungskosten wurden CHF 2‘832 Tausend direkt mit den Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung verrechnet und netto an Ina Invest überwiesen. Sie wurden entsprechend in der Geldflussrechnung netto in der Zeile Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen ausgewiesen. 


Eigene Aktien 

Ø Transaktions-preis in CHF Anzahl Namenaktien Bestand in TCHF
Bestand per 01.04.2020 - -
Käufe von eigenen Aktien 17.42 9’500 165
Bestand per 31.12.2020 9’500 165

 

Der Transaktionspreis entsprach jeweils dem Marktpreis. 


Rechnungslegungsgrundsätze

Direkt zurechenbare Transaktionskosten aus Eigenkapitaltransaktionen, wie Kapitalerhöhungen, werden nach Abzug der damit verbundenen Ertragssteuern direkt im Eigenkapital als Reduktion der Kapitalreserven erfasst. 

Eigene Aktien werden im Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten erfasst. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder Verlust direkt den Kapitalreserven zugeschrieben. 

TCHF 31.12.20 01.04.20
Promotionsliegenschaften 76’000 70’550
Renditeliegenschaften 268’928 159’771
Immaterielle Vermögenswerte (Kaufrechte) 21’176 27’404
Total Wert Liegenschaftenportfolio 366’104 257’725
Flüssige Mittel 14’118 1’202
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 453 -
Übrige kurzfristige Forderungen 1’174 -
Aktive Rechnungsabgrenzungen 1’295 -
Übrige langfristige Forderungen 1’044 -
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten - (20’000)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (56)
Anzahlungen für Promotionsliegenschaften (460) -
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (108) -
Passive Rechnungsabgrenzungen (1’439) (34’398)
Latente Steuerverbindlichkeiten (39’496) (39’208)
Übrige langfristige Verbindlichkeiten (4’430) -
Langfristige Rückstellungen (610) -
NAV (Eigenkapital inklusive Anteil Minderheiten) 337’589 165’322
NAV (Eigenkapital exklusive Anteil Minderheiten) 194’036 82’826
NAV (Eigenkapital exklusive Anteil Minderheiten) pro Aktie (in CHF) 21.91 22.40

 

Der Gewinn pro Aktie berechnet sich per 31. Dezember 2020 wie folgt: 

in TCHF bzw. wie angemerkt 01.04.-31.12.2020
Den Aktionären der Ina Invest Holding AG zuweisbarer Gewinn 1’394
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien 7’513’045
Gewinn pro Aktie (in CHF) 0.19
Den Aktionären der Ina Invest Holding AG zuweisbarer Gewinn 1’394
Gewichtete durchschnittliche Anzahl ausstehender Aktien 7’515’172
Verwässerter Gewinn pro Aktie (in CHF) 0.19

 

 

4 Übrige Ausweise

Dieser Abschnitt enthält Informationen, die nicht bereits in den übrigen Teilen des konsolidierten Jahresberichts offengelegt sind. 

Ertragssteueraufwand

Der Ertragssteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen: 

TCHF 01.04.-31.12.2020
Laufende Ertragssteuern 82
Latente Ertragssteuern 659
Total Ertragssteuern 740

 

Der durchschnittlich anzuwendende Steuersatz bezogen auf das ordentliche Ergebnis beträgt 21.1% (1. April 2020: 19%). Die Gründe für die Abweichung zur effektiven Steuerbelastung sind nachfolgend dargestellt: 

TCHF 01.04.-31.12.2020
Gewinn vor Ertragssteuern 4’598
Erwarteter Ertragssteuersatz 21.1%
Erwartete Ertragssteuern 972
Steuern zu anderen Sätzen (inkl. Grundstückgewinnsteuern) (666)
Effekte aus nicht aktivierten Verlustvorträgen 1’537
Übrige Effekte (1’103)
Effektive Ertragssteuern 740
Effektiver Ertragssteuersatz 16.1%

Die übrigen Effekte in der Höhe von CHF 1’103 Tausend sind aus der Verrechnung von im Steuerabschluss des Unternehmens erfolgswirksam erfassten Kapitalerhöhungskosten entstanden, welche im konsolidierten Jahresbericht mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Die Überleitungsposition ergibt sich, da in der Berichtsperiode entstandene Verlustvorträge des Unternehmens nicht aktiviert wurden, deren Effekt auf die latenten Steuern in der Überleitung separat dargestellt ist.
 

Latente Steuerverbindlichkeiten und aktive latente Steuern

TCHF 01.04.-31.12.2020
Latente Steuerverbindlichkeiten per 01.04.2020 39’208
Erhöhung aus Neubewertungen und Abschreibungen 1’421
Aktivierte Verlustvorträge (1’133)
Latente Steuerverbindlichkeiten per 31.12.2020 39’496

Wenn es sich bei der Aufwertung in der konsolidierten Bilanz gegenüber den Steuerwerten um wieder einbringbare Abschreibungen handelte, wurden die Steuern unter Abzug einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer objektmässig je Liegenschaft ausgeschieden und separat berücksichtigt. Dabei kamen Ertragssteuersätze von 12% bis 20% (1. April 2020: 12% bis 20%) zur Anwendung. 

Bei über die wieder einbringbaren Abschreibungen hinausgehende Aufwertungen werden zwei verschiedene Besteuerungssysteme angewendet. Für Kantone, die keine besondere Besteuerung vorsehen, werden die Steuern ebenfalls zu den vorgenannten Steuersätzen berechnet. Die übrigen Kantone erheben eine separate Grundstückgewinnsteuer, wobei je nach Besitzdauer Sätze zwischen 20% und 40% zuzüglich der Direkten Bundessteuer von 7.83% (1. April 2020: 20% und 47%) zu berücksichtigen sind.  

Ina Invest geht in der Regel von einer Besitzdauer von mindestens 20 Jahren aus, weshalb allfällige Spekulationszuschläge unberücksichtigt bleiben. Bei Promotionsliegenschaften wird die effektive Haltedauer bis zum voraussichtlichen Veräusserungsdatum berücksichtigt.

In der Berichtsperiode wurden aktive latente Steuern in der Höhe von CHF 1’133 Tausend auf Verlustvorträgen angesetzt, da es als wahrscheinlich erachtet wird, dass diese mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Die latenten Steuerguthaben wurden mit den latenten Steuerverbindlichkeiten verrechnet. Für Verlustvorträge im Umfang von CHF 7’266 Tausend wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt, da nicht davon ausgegangen wird, dass diese mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Diese Verlustvorträge verfallen in 7 Jahren.


Wesentliche Annahmen und Einschätzungen des Managements 

In gewissen Kantonen unterliegt die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräusserung von Liegenschaften einer speziellen Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe der massgebenden Steuersätze hängt dabei von der Haltedauer der Liegenschaft ab und kann erheblich variieren. Weicht die effektive Haltedauer der Liegenschaften von der angenommenen Haltedauer ab, ergibt sich beim Verkauf eine Steuerlast, die von den abgegrenzten latenten Steuerverbindlichkeiten abweicht. 


Rechnungslegungsgrundsätze

Die Ertragssteuern umfassen alle laufenden und latenten Ertragssteuern. Laufende Ertragssteuern werden auf dem steuerbaren Ergebnis berechnet. Latente Ertragssteuern werden auf Basis einer bilanzorientierten Sichtweise auf temporären Differenzen zwischen den Positionen der Swiss GAAP FER Bilanz und den Werten der Steuerbilanzen berechnet. Latente Steuern werden anhand der voraussichtlich anwendbaren Steuersätze sowie Grundstückgewinnsteuern auf getätigten Liegenschaftsverkäufen berechnet. 

Aktive latente Steuern auf abzugsfähigen temporären Differenzen und Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Ergebnisse die Realisierung des Anspruchs ermöglichen. Latente Steuerforderungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Masse reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der jeweilige Steuervorteil zu realisieren ist. 

Laufende beziehungsweise latente aktive und passive Ertragssteuerpositionen werden verrechnet, wenn sie von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das gleiche Steuersubjekt betreffen. 

Personalaufwand und -vorsorge

TCHF 01.04.-31.12.2020
Löhne und Gehälter (532)
Aktienbezogene Vergütungen (127)
Personalvorsorgeaufwand (49)
Sozialversicherungsaufwand (61)
Übriger Personalaufwand (21)
Total Personalaufwand (789)

Ina Invest beschäftigte im Berichtsjahr einen Mitarbeiter, welcher der rechtlich von Ina Invest unabhängigen beitragsorientierten Vorsorgeeinrichtung Implenia Vorsorge angeschlossen ist. Der Vorsorgeplan erbringt Leistungen im Fall von Alter, Tod oder Invalidität. Die Finanzierung erfolgt durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Die Beiträge berechnen sich in Prozenten des versicherten Lohns. Der aktuellste verfügbare Deckungsgrad der Implenia Vorsorge zum 31. Dezember 2019 belief sich auf 119.9%. Zu diesem Stichtag befand sich der Vorsorgeplan in einer Überdeckung. Zum Bilanzstichtag wurde weder ein wirtschaftlicher Nutzen noch eine wirtschaftliche Verpflichtung angesetzt. Zum 31. Dezember 2020 existierten keine Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber der Vorsorgeeinrichtung (1. April 2020: Null).


Aktienbezogene Vergütungen 

Die Mitglieder des Verwaltungsrats des Unternehmens erhalten für ihre Tätigkeit je nach Funktion eine jährliche fixe Pauschalentschädigung. Die Vergütung des Verwaltungsrats wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in gesperrten Aktien der Ina Invest Holding AG ausbezahlt. Die den Mitgliedern des Verwaltungsrats zugeteilten Aktien bleiben während dreier Jahre nach der Zuteilung gesperrt, sind jedoch dividenden- und stimmberichtigt. Für die Berechnung der Anzahl Aktien, die den Mitgliedern des Verwaltungsrats zugeteilt werden, ist der Durchschnittskurs der Aktie der Ina Invest Holding AG im Monat Dezember des betreffenden Amtsjahres massgebend. Die Zuteilung von insgesamt 8'084 Aktien erfolgte am 4. Januar 2021.  

Die Vergütung der Geschäftsleitung (CEO) besteht aus einem Basissalär in bar und einer leistungsabhängigen variablen Vergütung aus dem Short Term Incentive-Plans («STIP»). Die Vergütung aus dem STIP wird zu 50% in bar und zu 50% in Restricted Share Units («RSU») entrichtet, welche jeweils im Februar des Kalenderjahres nach der Berichtsperiode zugeteilt werden. Ein RSU berechtigt am dritten Jahrestag der Gewährung zum Bezug einer Namenaktie der Ina Invest Holding AG. Verlässt der CEO das Unternehmen zwischen Gewährungsdatum und dem dritten Jahrestag der Gewährung, hat er Anspruch auf bereits erdiente RSU (pro rata). Für die Berechnung der Anzahl der zugeteilten RSU zum Bilanzstichtag, ist der Durchschnittskurs der Aktie der Ina Invest Holding AG im Monat Januar nach dem Bilanzstichtag massgebend. Die für Zwecke der Rechnungslegung angenommene Zuteilung von 2’920 RSU basiert auf einer Schätzung der Vergütungshöhe und des relevanten Durchschnittkurses per 31. Dezember 2020. 

Beim Ausgleich der Pauschalvergütung des Verwaltungsrats in Aktien sowie beim Anteil des STIP des CEO, welcher in RSU vergütet wird, handelt es sich um aktienbezogene Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens. Der Aufwand aus den beiden aktienbezogenen Vergütungsprogrammen wird über den Erdienungszeitraum erfasst. Dieser beträgt im Falle des Verwaltungsrats die Amtsperiode von einem Jahr. Der Aufwand aus dem STIP des CEO wird über einen Zeitraum erfasst, der zum Start des Geschäftsjahres der Leistungserbringung startet und am dritten Jahrestag der Gewährung endet.


Rechnungslegungsgrundsätze

Der Personalaufwand wird in der Periode erfasst, in welcher die Leistungen erbracht werden. 

Die Ermittlung einer allfälligen Über- oder Unterdeckung aus Vorsorgeplänen erfolgt aufgrund der nach Swiss GAAP FER 26 erstellten Jahresrechnung der Vorsorgeeinrichtung. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind. Ein wirtschaftlicher Nutzen wird aktiviert, sofern dieser für künftige Vorsorgebeiträge der Ina Invest verwendbar ist. Der Personalvorsorgeaufwand beinhaltet die auf die Periode abgegrenzten Arbeitgeberbeiträge sowie Effekte aus der Veränderung eines allfälligen wirtschaftlichen Nutzens resp. einer allfälligen wirtschaftlichen Verpflichtung. 

Aktienbezogene Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden bei der Zuteilung zum Tageswert bewertet und über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und als Eigenkapital erfasst. Die Tageswerte werden mittels Bewertungsmodellen ermittelt, welche auf den Börsenkursen der Namenaktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Zuteilung basieren. 

Nebst dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der Unternehmung gelten die Implenia AG und die von ihr kontrollierten Organisationen (gemeinsam als „Implenia Gruppe“ bezeichnet) als nahestehende Unternehmen und Personen. 

Ina Invest pflegt eine strategische Partnerschaft mit der Implenia Gruppe und hat daher mit der Implenia Gruppe mehrere langfristige Vereinbarungen bis am 31. Dezember 2030 abgeschlossen. Diese Vereinbarungen beziehen sich auf die Beteiligung Ina Invest AG, Finanzierung, auf das Entwicklungsportfolio sowie auf Entwicklungs- und Ausführungsprojekte von Ina Invest. 


Übersicht über wichtigste Vereinbarungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 

Vereinbarung Beschreibung Wichtigste Konditionen
Aktionärsbindungsvertrag („ABV“) Am 26. Mai 2020 haben Ina Invest Holding AG, Implenia AG und Ina Invest AG einen ABV bezüglich der Aktien von Ina Invest AG abgeschlossen. Der ABV kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf Ende jeden Kalenderjahres, zum ersten Mal jedoch zum 31. Dezember 2030 terminiert werden.

Die zentralen Bestimmungen des ABV sind:

Investitionsexklusivität (Regelung zu Investitionen ausserhalb der Ina Invest AG)

  • Vetorechte (Angelegenheiten, welche die Zustimmung der Minderheiten-Vertreter bedürfen)
  • Governance (Regelung zur Besetzung des Verwaltungsrats)
  • Übertragungsverbot und
    -beschränkungen
  • Put-Option für Anteile an der Ina Invest AG (siehe Erläuterung 3.3)
 
Dienstleistungsvertrag Portfolio Management Am 26. Mai 2020 hat Ina Invest einen Dienstleistungsvertrag mit Implenia Real Estate Services AG abgeschlossen. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr, zum ersten Mal jedoch zum 31. Dezember 2030 terminiert werden.

Der Vertrag regelt den folgenden Umfang von Dienstleistungen, die durch Implenia Real Estate Services AG zu leisten sind.

  • Portfolio Management: Gebühr von 0.20% pro Jahr auf den durchschnittlichen Marktwert des verwalteten Immobilienportfolios
  • Anlagen Management: Gebühr von 0.30% pro Jahr des Marktwerts von den betreuten Immobilien
  • Repräsentation während der Projektausführungsphase: Gebühr von 1.00% von Bauherrenvertretungsgebühr (potenzielle zusätzliche Gebühr von 2.00% der Baukosten von vertraglich vereinbarten externen Dienstleistern)
  • Unternehmensdienstleistungen: monatliche Pauschalgebühr von CHF 25‘000 und gesonderte Gegenleistung für Dienstleistungen, die den Umfang des Vertrags übersteigen

Die Befugnis, Entscheidungen in Bezug auf die Wahl und das Ausmass von Dienstleistungen zu treffen, verbleibt bei Ina Invest.

Rahmenvertrag Entwicklungszusammenarbeit und Realisation Am 26. Mai 2020 hat Ina Invest rückwirkend auf 1. Mai 2020 einen Rahmenvertrag mit Implenia Immobilien AG und Implenia Schweiz AG abgeschlossen. Der Rahmenvertrag regelt allgemeine Geschäftsbedingungen der Entwicklungszusammenarbeit der Parteien in Bezug auf die Entwicklung der Immobilien und unter denen Ina Invest vollständige Vertragsvereinbarungen oder Realisierungsverträge mit Implenia Schweiz abschliesst. Der Rahmenvertrag kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr, zum ersten Mal jedoch zum 31. Dezember 2030 terminiert werden

Die Bedingungen der Entwicklungszusammenarbeit beinhalten im Wesentlichen:

  • Akquise: Transaktionsgebühr in Abhängigkeit des Kaufpreises der entsprechenden Immobilie oder des Kaufrechts. Die Gebühr bewegt sich zwischen 0.80% (bei einem Kaufpreis ab CHF 150 Millionen) bis 1.50% (bei einem Kaufpreis von weniger als CHF 50 Millionen).
  • Individuelle Entwicklungsverträge: Gebühr nach Art des Projektes (Planungsrechtliche Bearbeitung/Auswahlverfahren: zwischen 0.10% und 0.25% von budgetiertem Projektwert; Vorprojekt/Bauprojekt: 0.45% von budgetiertem Projektwert)
  • Marketing und Verkauf: Transaktionsgebühr von höchstens 2.50% von Verkaufspreis von Promotionsliegenschaften. Die Gebühr bewegt sich zwischen 0.80% (bei einem Verkaufspreis ab CHF 150 Millionen) bis 1.50% (bei einem Verkaufspreis von weniger als CHF 50 Millionen).

Zuzüglich zu den oben erwähnten Gebühren erhält die Implenia Immobilien AG ein erfolgsabhängiges Entwicklungshonorar in der Höhe von 20% des Anteils an dem Resultat der Projekte (positiv sowie negativ).

 

Wie durch den oben erwähnten Rahmenvertrag geregelt, hat die Implenia Gruppe grundsätzlich das Recht im Sinne eines „First Call“ zu den definierten Zielkosten mit Ina Invest AG einen Totalunternehmer-Werkvertrag abzuschliessen. Die Zielkosten werden mit einem unabhängigen Drittexperten unter Berücksichtigung der von Ina Invest AG vorgegebenen Zielrenditen ermittelt. Bei Unterzeichnung eines Totalunternehmervertrags gewährt die Implenia Gruppe Ina Invest AG jederzeit volle Einsicht in die Baukostenabrechnung. Falls die Implenia Gruppe darauf verzichtet, einen Totalunternehmervertrag zu diesem Werkpreis abzuschliessen oder der Verwaltungsrat der Ina Invest AG berechtige Gesellschaftsinteressen glaubhaft machen kann, wird der Realisierungsvertrag ausgeschrieben. 


Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen 

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die in den Bilanzpositionen enthaltenen Beträge gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, welche aus dem Dienstleistungsvertrag Portfolio Management, dem Rahmenvertrag Entwicklungszusammenarbeit und Realisation sowie projektspezifischen Verträgen resultieren. 

TCHF 31.12.20 01.04.20
Aktive Rechnungsabgrenzungen 1’262 -
Übrige langfristige Forderungen 1’044 -
Finanzverbindlichkeiten - (20’000)
Passive Rechnungsabgrenzungen (552) (34’398)
Übrige langfristige Verbindlichkeiten (4’430) -

 

Aus der Entwicklungszusammenarbeit wurden in der Berichtsperiode in den Promotionsliegenschaften, Renditeliegenschaften und immateriellen Vermögenswerten Kosten aktiviert. Die in nachfolgender Aufstellung bei den Promotionsliegenschaften ausgewiesenen Beträge wurden um ausgebuchte Anschaffungskosten im Zusammenhang mit Verkäufen von Promotionsliegenschaften reduziert. Bei Transfers zwischen Bilanzpositionen wurden die gesamten aktivierten Kosten der Bilanzposition zugewiesen, in welcher die Liegenschaft zum Bilanzstichtag ausgewiesen wird. 

TCHF 01.04.-31.12.2020
Promotionsliegenschaften 7’042
Renditeliegenschaften 21’247
Immaterielle Vermögenswerte 38

 

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die in der Erfolgsrechnung erfassten Aufwendungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen, welche aus dem Dienstleistungsvertrag Portfolio Management resultieren. 

TCHF 01.04.-31.12.2020
Übriger Betriebsaufwand (1’407)
Finanzaufwand (208)


Rechnungslegungsgrundsätze

Nahestehende Unternehmen und Personen gelten als solche, die einen entscheidenden Einfluss auf die finanziellen oder operativen Entscheidungen der Ina Invest ausüben können. Dies gilt für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungsmitglieder, bedeutende Aktionäre mit Stimmrechtsanteilen grösser 20% sowie Vorsorgeeinrichtungen. Transaktionen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen ausgeführt werden, werden in der konsolidierten Jahresrechnung separat offengelegt. Dies können auch Transaktionen ohne Preis, wie das zur Verfügung stellen von Know-how oder der Transfer von Forschung und Entwicklung, sein.

Aus der Übertragung von Vermögenswerten zum 1. April 2020 sowie der Wandlung von passiven Rechnungsabgrenzungen und Verbindlichkeiten in Eigenkapital zum 17. Juni 2020 resultierten in der Berichtsperiode nicht fondswirksame Transaktionen.

In der Berichtsperiode wurde eine Festgeldanlage mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen abgeschlossen, welche ebenfalls in der Berichtsperiode fällig wurde. Dies führte Aus- und Einzahlungen aus Wertschriften in der Höhe von jeweils CHF 30'000 Tausend.


Flüssige Mittel 

Die flüssigen Mittel umfassen Bankguthaben mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen. Diese sind zu Nominalwerten erfasst und bewertet. 


Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige kurzfristige Forderungen

Forderungen werden zum Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Wesentliche Forderungen werden einzeln bewertet. Der verbleibende Bestand an Forderungen wird basierend auf Erfahrungswerten pauschal wertberichtigt. 


Aktive Rechnungsabgrenzungen 

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden zum Nominalwert erfasst und bewertet. 


Verbindlichkeiten aus Lierfungen und Leistungen, übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Anzahlungen für Promotionsliegenschaften 

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Anzahlungen für Promotionsliegenschaften werden zum Nominalwert erfasst und bewertet. 

Der Verwaltungsrat hat den konsolidierten Jahresbericht am 25. Februar 2021 genehmigt.  

Der Ina Invest sind keine Ereignisse nach Bilanzstichtag bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf den konsolidierten Jahresbericht haben.

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