Liebe Aktionärinnen und Aktionäre

Wir freuen uns, Ihnen den ersten Vergütungsbericht von Ina Invest für das Geschäftsjahr 2020 vorzulegen. 

Mit dem Börsengang am 12. Juni 2020 haben der heutige Verwaltungsrat und dessen Komitees (insbesondere das Nomination and Compensation Committee) ihre Arbeit aufgenommen. Mit Marc Pointet konnte eine erfahrene Person im Real-Estate-Markt als CEO gewonnen werden, der seine Funktion am 1. Juni 2020 angetreten hat. Ina Invest konnte sich trotz der Corona-Pandemie in ihrem ersten Geschäftsjahr sehr gut entwickeln, auch dank der guten Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsrat und CEO. 

Der Fokus des Nomination and Compensation Committee (NCC) lag im ersten Jahr in der Implementierung des Vergütungssystems und der notwendigen Reglemente (insbesondere des Restricted Share Units Plans) und der Setzung und Beurteilung der Ziele für den CEO im Rahmen des Short Term Incentive-Plans (STIP) für die Geschäftsjahre 2020 und 2021. 

Für den CEO wurde ein ausgewogenes Vergütungsmodell eingeführt, welches neben einem Basissalär zusätzlich auch einen Short Term Incentive-Plan beinhaltet. Die Vergütung aus dem STIP wird zu 50% in bar und zu 50% in Restricted Share Units (RSU) mit einer Vesting-Periode von drei Jahren entrichtet. Eine Auszahlung aus dem STIP ist abhängig vom Erreichen der finanziellen (KPI) und individuellen (MbO) Ziele in einem Kalenderjahr. Bei der Festlegung der Ziele ist es dem Verwaltungsrat ein grosses Anliegen, auch Nachhaltigkeitsziele für den CEO festzulegen, um die Vision von Ina Invest, das nachhaltigste Immobilienportfolio der Schweiz aufzubauen und zu bewirtschaften, zu erreichen. Weitergehende Informationen zum STIP finden Sie in diesem Vergütungsbericht. 

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten Pauschalvergütungen für ihre Tätigkeit im Verwaltungsrat und in den Komitees. Ein Drittel des Jahreshonorars wird in Aktien ausbezahlt, die drei Jahre gesperrt sind. 

Die Vergütung des CEO für das Geschäftsjahr 2020 und die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats für den Zeitraum von der Generalversammlung 2020 bis zur Generalversammlung 2021 liegen innerhalb der von der Generalversammlung genehmigten maximalen Gesamtvergütungen. Für das Geschäftsjahr 2021 genehmigte die Generalversammlung eine Maximalvergütung des CEO von CHF 1.1 Mio. Die vorgeschlagene Maximalvergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 und jene der Verwaltungsratsmitglieder für den Zeitraum von der Generalversammlung 2021 bis zur Generalversammlung 2022 bleiben unverändert. 

Als Aktionärinnen und Aktionäre stimmen Sie jährlich anlässlich der Generalversammlung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ab. Ab der kommenden Generalversammlung vom 31. März 2021 werden Sie konsultativ über den Vergütungsbericht abstimmen können (ein Jahr vor dem Inkrafttreten der Aktienrechtsrevision). 

Wir werden unsere Vergütungspraktiken auch in Zukunft regelmässig einer Bewertung und Überprüfung unterziehen und kontinuierlich weiterentwickeln. Zu diesem Zweck sind wir regelmässig im Austausch mit unseren Investorinnen und Investoren. 

Im Namen des Nomination and Compensation Committee danke ich Ihnen, geschätzte Aktionärinnen und Aktionäre, für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Marie-Noëlle Zen-Ruffinen

Vorsitzende des Nomination and Compensation Committee

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